Eine Lehre aus der Griechenland-Krise: Europa braucht einen Fernsehsender für eine gemeinsame Öffentlichkeit

Carolin Emcke fordert in Ihrem Beitrag für die Süddeutsche Zeitung (4.7.2015) deshalb einen unabhängigen europäischen Fernsehsender.

 

„Ein unabhängiger Fernsehsender für alle könnte der Ort sein, an dem sich der Kontinent neu entdeckt und erfindet“, schreibt sie. Weiterlesen Eine Lehre aus der Griechenland-Krise: Europa braucht einen Fernsehsender für eine gemeinsame Öffentlichkeit

Kritik an den Medien: Großer Unterschied zwischen veröffentlichter und öffentlicher Meinung

Der Soziologe Hauke Brunkhorst hält die Kritik an den Medien für berechtigt. Der Unterschied zwischen der veröffentlichten Meinung der Medien und der „nichtveröffentlichten öffentlichen Meinung“ sei groß. …. Für diese Differenz gibt es verschiedene Gründe. Da ist zum einen das große Angebot…

Rundfunkbeitrag (XI): Aufklärung bei der Verwendung des Rundfunkbeitrags

Paul Kirchhof ist der Meinung, „es wäre eine Frage der öffentlichen Aufklärung“ die Summe zu nennen, die das ZDF für den Erwerb der Rechte an der Champions League bezahlt hat. „Es handelt sich um öffentlich-rechtliche, zwangsweise erhobene Gelder, und darüber muss lückenlos Rechenschaft abgelegt werden. Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, dass der Beitragszahler voll über die Verwendung der von ihm aufgebrachten Mittel aufgeklärt wird“.

 

Paul Kirchhof im Interview mit Claudia Tieschky von der Süddeutschen Zeitung, 08.01.2014

Jakob Augstein: Gedanken zur Gegenöffentlichkeit

Gegenöffentlichkeit ist ein widersprüchliches Wort. Man sollte meinen, es schließt sich selber aus. Es kann doch nur eine Öffentlichkeit geben. Die öffentliche. Und in der Öffentlichkeit wird in der Demokratie alles abgemacht. Aber wir wissen, dass die Verhältnisse, nicht so sind. Es ist eine hübsche Idee, dass die Öffentlichkeit der Verhandlung von Wahrheit, Richtigkeit und Wahrhaftigkeit dient. Aber sie trifft nicht zu.

 

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Ein striktes Verbot von TV-Kameras im Gerichtssaal ist nicht mehr zeitgemäß

Dies stellen Jürgen Bremer und Frank Überall in einem Meinungsbeitrag für die Funkkorrespondenz (36/2013, S. 6 f.) fest und schreiben:

 

„Die Hauptverhandlung in einem deutschen Gericht als direkte Übertragung im Fernsehen oder im Radio? Früher war das in der Bundesrepublik möglich, zum Beispiel bei den Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozessen. 1964 war mit der in dieser Frage liberalen Haltung der Justiz dann Schluss: Nach einer langen Debatte wurde in das Gerichtsverfassungsgesetz eine Bestimmung aufgenommen, der zufolge Ton- und Fernsehaufnahmen „zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts unzulässig“ sind (§ 169 Abs. 2). 2014 jährt sich die Einführung dieser Vorschrift zum 50. Mal. Der Geburtstag könnte ein guter Anlass sein, diesen rechtspolitischen Altbau zu überprüfen und die Vorschriften dort, wo es sinnvoll ist, zu modernisieren und sie dem Medienzeitalter anzupassen. ….

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