Die Stadt Köln hatte angekündigt, den Rundfunkbeitrag vorerst nicht zu zahlen. Dahinter stecke keine generelle Verweigerung, sondern der „bürokratischen Irrsinn“, zitierte Michael Hanfeld die Pressesprecherin der Stadt in der FAZ am 30. Januar. Seit November sei eine Mitarbeiterin der Stadt damit beschäftigt, zu eruieren, wie viele Betriebsstätten, Mitarbeiter und Fahrzeuge zu berücksichtigen seien. Auch Gera und Weimar haben einen Tag später erklärt, dass sie erst dann bezahlen, wenn „die wichtigsten Fragen geklärt sind“.
Horst Röper vom Dortmunder Formatt-Institut, ein Zeitungskenner und Experte für die Entwicklung der Medienhäuser in Deutschland, kann den Beruf Schülern und Studierenden nicht mehr empfehlen. „Journalismus ist nicht mehr erstrebenswert. Ich rate allen, tut euch diesen Beruf nicht an. Die Attraktivität hat massiv nachgelassen“, so Horst Röper laut newsroom.de.
„Sozial ungerecht, mittelstandsfeindlich, datenschutzrechtlich unzulässig und völlig überbürokratisiert – das ist das Resümee, das nun in dem Gutachten des Dresdner Instituts für Medien, Bildung und Beratung zur Vorlage bei der Linke-Fraktion im Deutschen Bundestag gezogen wird. …
BLICKPUNKT DEUTSCHLAND. Unter diesem Titel sucht die ARD ein (!)“Dokumentarisches Highlight für die Primetime“. Mitgeteilt wurde dies per Presseerklärung am 5. Oktober 2012. „Ob Dokumentarfilm, Dokudrama, investigative Dokumentation, historischer Blick, Zukunftsvision, Kulturdokumentation, Naturfilm, Spurensuche oder Wissenschaftskrimi – wir suchen in 90 Minuten oder auch in 2x 45 Minuten den ganz besonderen Blick auf Deutschland. Wir suchen den spannenden Stoff und die überzeugende Machart, über die Deutschland spricht!“ So heißt es hier.
Laut FAZ (25.01.2013) kommt Christoph Degenhart in seinem Gutachten zum Rundfunkbeitrag für den Handelsverband HDE (ich berichtete dazu hier) zu dem Schluss, dass der Beitrag keine individuell zuzuordnende „Vorzugslast“, sondern eine „Gemeinlast“ sei. Somit sei der Beitrag eine Steuer – eine Abgabe, die auf „Raumeinheiten“ abstelle und einer grundstücksbezogenen Steuer gleichkomme. Für eine solche Abgabe fehle es den Bundesländern, die den Rundfunkbeitrag beschlossen haben, an der Gesetzgebungskompetenz. Weiterlesen