Dagmar Reim führt in einem Interview mit der Berliner Zeitung aus, dass die meisten Menschen den Rundfunkbeitrag „vielleicht nicht besonders gern, aber dennoch mit Überzeugung“ bezahlen. Aber kann es Dinge geben, von denen man überzeugt ist, die man jedoch nicht mag? „Gerade in unserem Sendegebiet ist vielen bewusst, wie wertvoll ein unabhängiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist. Die große Mehrheit der Menschen ärgert sich nicht über den Preis für ein Körnerbrötchen, den sie pro Tag zahlt, denn sie schätzt die Gegenleistung an sieben Tagen in der Woche, 24 Stunden am Tag.“ Leider bleibt sie konkrete Zahlen schuldig.
Steffen Grimberg in der taz: „Wenn Journalismus aber so wichtig ist und ein öffentliches Gut darstellt, muss auch dieser Gedanke erlaubt sein: In Großbritannien unterstützt die gebührenfinanzierte BBC bereits die regionalen Nachrichtensendungen privater TV-Sender. Es geht um regionalen Journalismus, der hierzulande überwiegend von der Presse geleistet wird. Denkverbote, dass man die zuvorderst ja zur Finanzierung von Journalismus eingesammelten Milliarden für den deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht aufteilen darf, helfen nicht weiter.
Der „Spiegel“ berichtet in seiner Montagsausgabe, dass nach einer Umfrage von TNS Forschung es 60 Prozent nicht richtig finden, dass ab Januar auch Haushalte ohne Rundfunkgerät den Beitrag entrichten müssen. 37 Prozent befürworten das neue Modell.
7,53 Mrd. Euro nahm die GEZ im Jahre 2011 an Rundfunkgebühren ein. Ca. 7,1 Mrd. Euro gehen davon an ARD und ZDF. (193 Mio. Euro erhält das Deutschlandradio, 97 Mio. fließen an die Landesmedienanstalten und weitere Millionen an die Filmförderer der Länder.) Die Gesamteinnahmen, in die neben der Rundfunkgebühr auch Einnahmen u.a. aus Werbung und Beteiligungen eingehen, lagen bei über 8,8 Mrd. Euro.
Um Klarheit für Laubenbesitzer zu schaffen, stellt die „Begleitkommunikation neuer Rundfunkneitrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio“ laut presseportal.de klar: „Sowohl durch das Bundeskleingartengesetz als auch in der Regel durch entsprechende Satzungen der Kleingartenverbände ist festgelegt, dass Lauben in Kleingartenanlagen nicht zum Wohnen genutzt werden dürfen. Deshalb gehen die Rundfunkanstalten davon aus, dass hier keine Wohnnutzung stattfindet und für die Lauben deshalb kein Rundfunkbeitrag anfällt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Laube entgegen der oben genannten Regelung tatsächlich bewohnt wird. In diesem Fall besteht Beitragspflicht wie für jede andere Wohnung auch. Davon unberührt bleiben gelegentliche Übernachtungen in Lauben. Für Lauben außerhalb von Kleingartenanlagen gilt: Sofern hier z. B. kommunale Satzungen eine Wohnnutzung von Lauben gravierend einschränken (beispielsweise in der Wintersaison), kann für diese Zeit eine saisonale Abmeldung der Laube beantragt werden. Im Übrigen besteht reguläre Beitragspflicht nach den allgemeinen Regelungen, wie z. B. auch für Ferienwohnungen.“