In eigener Sache: Ulrich Clauß in der WELT über unser Gutachten zum Rundfunkbeitrag

 

„Sozial ungerecht, mittelstandsfeindlich, datenschutzrechtlich unzulässig und völlig überbürokratisiert – das ist das Resümee, das nun in dem Gutachten des Dresdner Instituts für Medien, Bildung und Beratung zur Vorlage bei der Linke-Fraktion im Deutschen Bundestag gezogen wird. …

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Neue Rundfunkfinanzierung: Beitrag oder Steuer?

 

 

Laut FAZ (25.01.2013) kommt Christoph Degenhart in seinem Gutachten zum Rundfunkbeitrag für den Handelsverband HDE (ich berichtete dazu hier) zu dem Schluss, dass der Beitrag keine individuell zuzuordnende „Vorzugslast“, sondern eine „Gemeinlast“ sei. Somit sei der Beitrag eine Steuer – eine Abgabe, die auf „Raumeinheiten“ abstelle und einer grundstücksbezogenen Steuer gleichkomme. Für eine solche Abgabe fehle es den Bundesländern, die den Rundfunkbeitrag beschlossen haben, an der Gesetzgebungskompetenz. Weiterlesen Neue Rundfunkfinanzierung: Beitrag oder Steuer?

Wie beim Beitragsservice aus der Gartenlaube eine Wohnung wurde

 

 

Dies beschreibt Ute Rang in einem Artikel für die Ostthüringer Zeitung (23.01.). Eine Leserin hatte ihr geschrieben, dass der Beitragsservice zuviel Geld abgebucht habe. Das Problem wurde von einem MDR-Mitarbeiter aufgeklärt: „Da die GEZ aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht die Information, dass es sich um Rundfunkgeräte im Kleingartenverein handelte, so hinterlegen durfte, dass diese automatisiert ausgelesen werden können, wurde der Kleingarten entsprechend der gesetzlichen Vorschriften (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) ab 01.01. 2013 als Wohnung deklariert.“

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Warum der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig sein soll

 

Der Handelsverband Deutschland (HDE) legte letzte Woche ein Gutachten des sächsischen Verfassungsrechtlers Christoph Degenhart vor. Dieser stellt in seinem Gutachten fest, dass der Rundfunkbeitrag gegen die Artikel 2 und 3 Grundgesetz verstößt. Zudem greife er in die Handlungsfreiheit der Unternehmen ein und sei nicht mit dem Gleichheitsgebot vereinbar.

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Wie der Rundfunkbeitrag sich auswirkt: Beispiel Neuruppin

 

Die Sparkasse hat 16 Filialen und 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bisher hat sie  1340 Euro an Rundfunkgebühren im Monat gezahlt. Nunmehr sind es 3100 Euro. Die Neuruppiner Stadtverwaltung zahlte bisher 58,30 Euro im Monat. Nunmehr sind es  119,85 Euro für ihre Mitarbeiter, Betriebsstätten und Fahrzeuge. Allerdings komme noch die Beiträge für die 13 Kindertagesstätten und Horte im Stadtgebiet hinzu. Diese waren bisher vom Rundfunkbeitrag befreit, nun werden rund 162 Euro monatlich fällig.

 

Quelle: Märkische Allgemeine (24.02.2013)