Kurzkritik zum 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Der 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat die Länderparlamente erreicht. Wie die Ministerpräsidenten im Frühjahr beschlossen, soll der Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro auf 17,50 Euro gesenkt werden.  Damit folgt ein Beitragsstaatsvertrag dem nächsten. Doch laut 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag war vorgesehen, dass die Wirkung des neuen Rundfunkbeitragsmodells  evaluiert wird. Sender wie auch Länder haben dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben. Diese Gutachten liegen noch nicht vor. Müsste man nicht diese Evaluierung abwarten, bevor man Änderungen vornimmt? Oder ist es nicht gerecht, angesichts der hohen Beitragsmehreinnahmen diesen Beitrag zu senken? Weiterlesen Kurzkritik zum 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Dokumentiert: Wofür man den Rundfunkbeitrag bezahlt

Auszüge aus einem Urteil, des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz

 

Der Rundfunkbeitrag ist damit keine (pauschalierte) Gebühr für eine (unwiderlegbar vermutete) tatsächliche Rundfunknutzung. Mit ihm soll nach dem Willen des Gesetzgebers im privaten wie im nicht privaten Bereich vielmehr der aus der Bereitstellung eines öffentlich-rechtlichen Vorteils resultierende Vorteil – unabhängig von dessen tatsächlicher Nutzung sowie von deren Umfang – abgegolten werden. Die Abgabenschuldner werden hierdurch an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung, welche ihnen besondere Vorteile gewährt, beteiligt, ohne dass es darauf ankommt, ob sie diese tatsächlich wahrnehmen. Der Rundfunkbeitrag erfüllt somit die Tatbestandsvoraussetzungen eines Beitrags im abgabenrechtlichen Sinn. (S. 41) Weiterlesen Dokumentiert: Wofür man den Rundfunkbeitrag bezahlt

Berliner Medienpolitik will Mittel aus dem Rundfunkbeitrag direkt für Programm verwenden

Die Produzentenallianz berichtet, dass die Berliner Landesregierung plane, „Überschüsse aus dem Rundfunkbeitrag zur Förderung von TV-Produzenten zu verwenden und damit direkt ins Programm fließen zu lassen. Ein von Berlin in Auftrag gegebenes Gutachten des renommierten Rechtsprofessors Martin Eifert von der Humboldt-Universität Berlin erklärt eine direkte Förderung für zulässig.“ Bisher war es üblich, dass die Sender das Geld direkt erhalten. Prof. Martin Eifert sollte die Frage beantworten, wie die „rechtlichen Rahmenbedingungen einer Förderung unabhängiger Produzenten aus dem Rundfunkbeitrag“ sind.

 

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Rundfunkbeitrag: Schweiz führt „deutsches“ Modell ein

Nun haben sich die politischen Kräfte in der Schweiz geeinigt. Das neue Radio- und Fernsehgesetz steht, die letzte Differenz ist aus dem Weg geräumt. In Zukunft müssen alle Haushalte sowie Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 500.000 Franken den Rundfunkbeitrag zahlen. Allerdings gibt es eine Ausnahme:

 

„Auf Gesuch hin können Haushalte von der Abgabe befreit werden, wenn sie kein geeignetes Gerät zum Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen besitzen“,

 

berichtet blick.ch

 

Es wird erwartet, dass man durch diese Reform den Rundfunkbeitrag von 462 Franken im Jahr auf 400 senken kann.

Schweizer Idee: Rundfunkbeitragsmittel für Internetangebote

In einem Positionspapier hat die Schweizer Medienkommission festgestellt, dass der Journalismus Hilfe braucht. Dieser müsse finanziell unterstützt werden, allerdings sei dabei die Uanabhängigkeit zu gewährleisten. „Als institutionelle Vorbilder einer staatsunabhängigen Förderung nennt die Medienkommission die Pro Helvetia sowie den Schweizerischen Nationalfonds. In dieser Stiftung hätten Branchenvertreter sowie Personen aus Politik, Gesellschaft und Wissenschaft Einsitz.“ Weiterlesen Schweizer Idee: Rundfunkbeitragsmittel für Internetangebote