Dokumentiert: Verfügen ARD und ZDF über ein „großzügiges finanzielles Polster“?

Beim NDR sollten somit in der letzten Gebührenperiode bis 2012 insgesamt 50 Mio. € eingespart werden. Deutlich größere Einsparvorhaben meldete der WDR mit der Feststellung des Haushaltsplans 2013; hier betragen die Einsparvorgaben sogar p.a. 50 Mio. €.Auch der SWR plant einen „strategischen Sparkurs“, der bis 2020 eine Kosteneinsparung von mindestens 15 % bringen soll. Die Rationalisierungsmaßnahmen betreffen bzw. betrafen überwiegend die administrativen und technischen Bereiche und sollen bzw. sollten zu keener Gefährdung der Programmqualität führen. Demnach dürften die Einsparungen im WDR „natürlich nicht zu Einbußen in den Programmen und der Programmqualität“ führen, der SWR werde „schlanker, aber nicht schlechter“, denn er könne „auch mit finanziellen Einbußen von 15 Prozent bis zum Jahr 2020 seinen Auftrag als Dienstleister für Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung über alle Programm-Medien hinweg erfüllen“. Der NDR bleibe trotz der Sparmaßnahmen „ein solide finanziertes Unternehmen, das auch in Zukunft seinem Publikum ein attraktives Angebot bieten wird.“ Denn die Einsparungen würden „maßvoll und ohne Gefährdung der Qualität geschehen“. Werden die Einsparungen von NDR, SWR und WDR als stellvertretend betrachtet, so besteht ein deutlicher Grund zur Annahme, dass den Rundfunkanstalten zum Teil über ihren Bedarf zur Auftragserfüllung hinaus Mittel zur Verfügung stehen bzw. standen. Weiterlesen Dokumentiert: Verfügen ARD und ZDF über ein „großzügiges finanzielles Polster“?

Wer profitiert: 17,20 oder 17,50 Euro Rundfunkbeitrag?

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat eine Bestands- und Entwicklungsgarantie, so das Bundesverfassungsgericht. Die Höhe des Rundfunkbeitrags soll den Sendern Bestand und Entwicklung ermöglichen. Dabei darf es zu keiner „Überkompensation“ kommen, so verlangt es die EU. Die Höhe soll zudem staatsunabhängig ermittelt werden. Deshalb gibt es die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF). Die Sender melden ihren Finanzbedarf bei der KEF an. Weiterlesen Wer profitiert: 17,20 oder 17,50 Euro Rundfunkbeitrag?

Schiebt das ZDF den Schwarzen Peter wieder einmal nur der KEF zu?

“Das ZDF wird die 50 Mitarbeiter seiner Zuschauerdienste im kommenden Jahr in eine Tochtergesellschaft ausgliedern. Mit der Maßnahme komme der Sender einer Forderung der Rundfunkgebühren-Kommission KEF nach, sagte Alexander Stock, Leiter der ZDF-Hauptabteilung Information. Die KEF wolle, dass die Sender die Aufgaben auslagern, die nicht direkt zum Programm gehören. Diese Tochter wird wiederum unter dem Dach der ZDF-Enterprise angesiedelt”, berichtet die Allgemeine Zeitung. Weiterlesen Schiebt das ZDF den Schwarzen Peter wieder einmal nur der KEF zu?

Länder fordern mit Protokollnotiz Gremien zur Beobachtung der Mittelverwendung bei den Sendern auf

“Die Länder erwarten von ARD, ZDF und Deutschlandradio, dass sie die von ihnen bei der KEF angemeldeten und von der KEF anerkannten Mittel für die Kategorie Programmaufwand auch für diesen Zweck einsetzen, wobei auch gesellschaftsrechtlich von den Anstalten unabhängige Produzenten angemessen berücksichtigt werden sollen. Sie gehen davon aus, dass die zuständigen Gremien der Rundfunkanstalten, die Mittelplanung und -verwendung insoweit besonders beobachten.”

(Protokollerklärung der Länder zum 19. RFSTV)

 

Fragen: Was meint der Gesetzgeber mit beobachten? Und was sollen die Gremien machen, wenn sie eine Veränderung feststellen?

Dokumentiert: Rundfunkbeitragsbefreiungen von 2014 auf 2015 um 13 Prozent gestiegen

„Mit Stand 31.12.2014 waren 2.528.674 Personen von der Beitragspflicht befreit und 505.506 Personen wurde eine Ermäßigung gewährt. Die Anzahl der Personen, denen eine Befreiung von der Beitragspflicht bewilligt wurde, ist im Jahr 2015 um 329.546 (13,03 %) auf 2.858.220 Personen angestiegen. Bei den Ermäßigungen ist im gleichen Zeitraum ein Rückgang um 23.347 (4,62 %) auf 482.159 zu verzeichnen (dazu auch S. 26 f.). … Der sich aus den privaten Beitragsbefreiungen bzw. -ermäßigungen für die Rundfunkanstalten ergebende Ausfall an Rundfunkbeiträgen entspricht eine Gegenwert von ca. 650,7 Mio. € im Jahr.“

(Jahresbericht des Beitragsservice, S. 31, online)