Zitiert: ARD definiert keine Standards mehr

Jetzt kommen Tech-Giganten, die den Bewegtbild-Konsum non-linear definieren. Die ARD ist aber keine Tech Company also können wir das akzeptieren. Auch wenn wir die Standards nicht mehr definieren, muss unsere Plattform trotzdem annähernd so gut sein wie deren. Was aber mehr weh tut, ist, dass sie auch inhaltliche Standards gesetzt haben. Dass sie dafür gesorgt haben, dass es eine gewisse Freiheit im Storytelling gibt. Aber wenn jemand sieben Produktionen pro Jahr in Deutschland macht und sich hinstellt, als seien sie die Retter der Produzenten, finde ich das ein bisschen schwierig.

Florian Hager, Blickpunkt:Film, 02.02.2021 (online)

Zitiert: handfeste Gründe für Journalismusoffensive von Pro7 und RTL

Im November 2020 wurde ein neuer Medienstaatsvertrag verabschiedet. In Paragraf 84 (Absatz 3) zum Stichwort „Auffindbarkeit in Benutzeroberflächen“ verbirgt sich ein entscheidender Nebensatz, der für Privatsender existenzielle Bedeutung hat. Er sieht vor, dass solche Sender, „die in besonderem Maß einen Beitrag zur…

Zitiert: Streamingplattformen sind für Arthouse-Filme keine Alternative zum Kino

So sind mit den Fernsehanstalten entsprechende Senderechte vereinbart und die Filmförderer haben ihre Mittel an einen Kinostart gebunden. Eine Streamingplattform müsste dann ja eigentlich mindestens das gesamte Herstellungsbudget aufbringen, um den Film zu refinanzieren. Nach meiner Meinung und das bestätigen die Meldungen der letzten Wochen, rechnet sich das nur für große prestigeträchtige Mainstreamfilme und in Einzelfällen. Aber für die Mehrheit der Kinofilme, für die Branche insgesamt, wird eine Streamingplattform das Kino nicht ersetzen können, weder finanziell noch inhaltlich.

Jakob D. Weydemann, medienpolitik.net, 19.11.2020 (online)

Zitiert: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist nicht kapitalismuskonform gedacht

Der Konflikt zwischen gesellschaftspolitischem und plattformkapitalistischem Denken, das um die eigentlich im Rundfunkstaatsvertrag kaum kapitalismuskonform gedachten Rundfunkanstalten gerade tobt, liegt jetzt also offen zutage: Auf der einen Seite war vor allem von Allgemeinheit, Öffentlichkeit und Demokratie die Rede. Auf der anderen von…

Zitiert: Ein Versäumnis von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Es ist ein Versäumnis der öffentlich-rechtlichen Medienhäuser, dass sie ihre Plattformen im Gegensatz zu Spotify nie geöffnet haben. Sich beispielsweise nie als „technischer“, neutraler Kanal zur Nutzung und Verbreitung von Podcasts etabliert haben. Es gibt auch keine öffentlich-rechtliche Podcast-App-Alternative, um alle Podcasts – auch jenseits des öffentlich-rechtlichen Angebots – zu hören.

Sandro Schroeder, uebermedien.de, 22.11.2020 (online)