Zitiert: Medienpolitik setzt seit Jahrzehnten Empfehlungen der KEK nicht um

Auch weiterhin kann die KEK jedoch im Rahmen der ihr gesetzlich übertragenen Prüftätigkeit Konzentrationsentwicklungen lediglich im Bereich des bundesweiten privaten Fernsehens verhindern. Dass dies vor dem Hintergrund einer konvergenten Medienwelt unzureichend ist, liegt auf der Hand. Auch der Gesetzgeber erkennt dies an, konnte sich bislang jedoch noch nicht auf eine grundlegende Reform des Medienkonzentrationsrechts verständigen. Die KEK weist unermüdlich auf den bestehenden Reformbedarf hin und das inzwischen schon seit Jahrzehnten.

Georgios Gounalakis, 8. Medienkonzentrationsbericht, 2025 (online)

Zitiert: Gab es diese Filterblasen oder auch Echokammern aber nicht immer schon?

Menschen haben schon immer mit Vorliebe jene Medien genutzt, die ihre eigene Meinung bestätigen. Wenn ich in der Zeitung das lese, was ich ohnehin schon vermutet und angenommen habe, so erzeugt das Sicherheit und kognitive Entspannung. Folglich war und ist Mediennutzung immer…

Zitiert: Eine „Silver Bullet“ für eine zeitgemäße Vielfaltssicherung gibt es nicht

– und das ist auch gut so. Schon die Heterogenität der am Meinungsbildungsprozess Beteiligten (traditionelle Medien, neue Gatekeeper, neue Inhalteanbieter wie „Influencer“ etc.) erfordert einen multifaktoriellen Ansatz. Denn allein Anbieter- und Angebotsvielfalt sind kein Garant mehr für einen gelingenden, d. h. informierenden…

Zitiert: Die KEK warnt und warnt – und keiner hört hin

Während sich die Medienkonzentration dramatisch wandelt, prallt die Aufsicht an globaler Macht ab. […] Wenn sechzehn Bundesländer sich einig werden müssen, geht nichts schnell. Inzwischen, da in allen Ländern immer buntere Koalitionen zusehends notdürftig regieren, werden sie sich allerdings selbst in Öffentlich-Rechtlichen-Fragen…

Zitiert: Länder basteln an neuem Medienkonzentrationsrecht

Seit Jahren fordert die KEK deshalb eine Änderung der staatsvertraglichen Regelung und damit ihrer Befugnisse. Bereits 2015 heißt es im fünften Konzentrationsbericht, dass Regelungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt technologieneutral und zukunftsfähig sein müssten. Das gegenwärtige Medienkonzentrationsrecht berücksichtige die Veränderungen in der Mediennutzung…