Zitiert: Deutschland hat kein funktionierendes Medienkonzentrationsrecht

Die KEK hat quasi keine Möglichkeit mehr, Fusionen von Medienunternehmen wirksam zu kontrollieren. Auch das Kartellrecht kann hier keine Abhilfe schaffen, da dieses sich lediglich auf eng begrenzte ökonomische Märkte, nicht jedoch auf die Meinungsmacht einzelner Medienmärkte bezieht.

Dirk Schrödter, Chef der Staatskanzlei von Schleswig-Holstein, medienpolitik.net, 02.12.2020 (online)

Zitiert: Die Grenzen des MedienVielfaltsMonitor der Medienanstalten

Bisher liefert uns der MedienVielfaltsMonitor (MVM) der Medienanstalten einen Überblick darüber, wie sich das Mediennutzungsverhalten in Deutschland derzeit gestaltet. Positiv am MVM ist, dass er bereits gattungsübergreifend den Gesamtmeinungsmarkt betrachtet. Darüber hinaus stellt der MVM die Ergebnisse der Meinungsgewichtungsstudie sowie deren Ermittlung…

Zitiert: unabhängige KEK als Garant für Vielfaltssicherung

Der Grundsatz der Staatsferne verlangt eine unabhängige Medienaufsicht ….. Überhaupt wird die Abschaffung der KEK aus dem Umfeld der Landesmedienanstalten gefühlt seit dem Zeitpunkt ihrer Einrichtung mit dem 3. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄndStV), also seit mehr als 20 Jahren, gefordert. Auch wenn diesbezüglich fast…

Zitiert: Hilflose Rufe nach Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Es bringt nichts, immer wieder hilflos zu fordern, ‘Reformiert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk’, wenn diese Appelle zu gar keinen signifikanten Reformen führen. …. Damit Bewegung in das Spiel kommt, wäre es eine Aufgabe der Politik, handlungsfähige Ansprechpartner auf einer vernünftigen Ebene zu benennen,…

Zitiert: Was beim Medienstaatsvertrag fehlt

Die KEK kritisierte schon vor zwei Jahren die fehlende Reform des Medienkonzentrationsrecht. Der Vorsitzende der KEK, Prof. Dr. Georgios Gounalakis, seine Verwunderung hierüber zum Ausdruck. „Seit nahezu drei Jahren befindet sich die KEK mit den Ländern im Gespräch über eine zeitgemäße Anpassung…