Auch weiterhin kann die KEK jedoch im Rahmen der ihr gesetzlich übertragenen Prüftätigkeit Konzentrationsentwicklungen lediglich im Bereich des bundesweiten privaten Fernsehens verhindern. Dass dies vor dem Hintergrund einer konvergenten Medienwelt unzureichend ist, liegt auf der Hand. Auch der Gesetzgeber erkennt dies an, konnte sich bislang jedoch noch nicht auf eine grundlegende Reform des Medienkonzentrationsrechts verständigen. Die KEK weist unermüdlich auf den bestehenden Reformbedarf hin und das inzwischen schon seit Jahrzehnten.
Georgios Gounalakis, 8. Medienkonzentrationsbericht, 2025 (online)

