Jugendmedienschutz

Koalition in Sachsen-Anhalt für Änderungen beim Rundfunkbeitrag sowie schnelle Umsetzung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages

Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde von den Ministerpräsidenten Mitte Dezember 2010 unterzeichnet. Nun liegt er in den Landtagen. In Sachsen-Anhalt hat sich seit Dezember 2010 politisch nicht viel verändert. Nach der Landtagswahl vom 20. März 2011 gibt es weiterhin eine CDU-SPD-Koalition. Die CDU stellt weiterhin den Ministerpräsidenten. Doch dieser ist neu im Amt. Liegt es daran, dass Reiner Haseloff zuvor Wirtschaftsminister war, dass die Regierung nun noch Änderungen am Rundfunkbeitrag fordert und durchsetzen will? So heißt es im Koalitionsvertrag (Seite 63):

„Zur Erhöhung der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehören aber auch die Transparenz seiner Gebühren und eine offene Diskussion des Gestaltungsauftrags der öffentlich-rechtlichen Programme. Die Koalitionspartner bekennen sich zur Neugestaltung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Rahmen eines haushaltsabhängigen Rundfunkbeitrages ab 2013. Im Kreise der Länder setzen sie sich dafür ein, dass für den Mittelstand und das Handwerk belastende Regelungen überprüft und geändert werden.“

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Ausgeblendeter Jugendmedienschutz

Michael Schulze von Glaßer stellt im Neuen Deutschland fest, dass es der Bereich der militärunterstützten Medien vom staatlichen Jugendmedienschutz nicht berücksichtigt wird. „Wo Verbote nichts nützen, liegt es nicht zuletzt aber an den Konsumenten und Produzenten selbst, die Unterhaltungskultur zu ändern. Dazu müsste aber erst einmal über das Gewaltparadigma und die staatliche Kriegspropaganda aufgeklärt werden Weiterlesen

Die Verteilung der Jugendmedienschutzzuständigkeiten intern in der Kritik

Für den Vorsitzenden der Kommission fürJugendmedienschutz (KJM), Wolf Dieter Ring, der auch Geschäftsführer der Bayrischen Landesmedienanstalt ist, ist es klar. Wie epdmedien (81/2010, S. 9 f.) von der KJM-Veranstaltung „Was bedeutet der neue JMStV? – Zusammenarbeit zwischen Aufsicht und Selbstkontrollorganen“, die am 8. Oktober stattfand, berichtet hätten die bisherigen Erfahrungen „gezeigt, dass das System der regulierten Selbstregulierung unter Aufsicht der KJM gut funktioniere, wenn klare gesetzliche Anforderungen bestünden, so Ring. Da die Grenzen zwischen Film, Fernsehen und Internet immer mehr verschwänden, vereinfache der neu geregelte Staatsvertrag den erhöhten Abstimmungsbedarf zwischen den Kontrolleuren und stärke die Selbstkontrolleinrichtungen.“ Weiterlesen

Jugendmedienschutz: Gut Ding will Weile haben

„Tatort Internet.“ Seit der ersten Ausstrahlung am 7. Oktober gingen bei der KJM immer mehr Beschwerden ein. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich nun entschieden. Auf ihrer Sitzung am Mittwoch dieser Woche. Das war der 10. November. „Nach einer kritischen, intensiv geführten Diskussion entschied die KJM, dass kein Verstoß gegen die Jugendschutz-Bestimmungen besteht“, meldet presseportal.de.

Und die KJM vermeldet: „Die KJM prüfte die RTL 2-Sendungen gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag mit Blick auf die Einhaltung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) bezüglich der Frage, welche Wirkung eine Sendung auf minderjährige Zuschauer ausüben kann. Dabei kann die unabhängige Kommission immer erst nach der Ausstrahlung prüfen.“

Soll damit etwa die lange Entscheidungszeit begründet werden? Dafür ist die Begründung doch etwas dürr. „Problematisiert wurde die Art der Emotionalisierung und Dramatisierung in der Sendung: Kinder und Jugendliche erhalten kaum hilfreiche Tipps für ein sicheres Verhalten im Internet.“ Kinder und Jugendliche erhalten also kaum Hilfen. Man zweifelt zwar an der Gestaltung der Sendung, will sie jedoch aus jugendschutzrechtlicher Sicht nicht beanstanden. Weiterlesen

Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)