Zitiert: Wie die Sender eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts trickreich unterlaufen

Maximal ein Drittel der Mitglieder in öffentlich-rechtlichen Rundfunkgremien dürfen staatlich oder staatsnah sein. So hatte das Bundesverfassungsgericht im „ZDF-Urteil“ 2014 in der Causa des Ex-Chefredakteurs Brender entschieden. Eine Bestimmung, die von den Sendern laut Studie offenbar trickreich unterlaufen wird. Demnach lassen sich 41 Prozent der Ratsmitglieder der untersuchten zwölf Anstalten eindeutig politischen Parteien zuordnen. Bei den Verwaltungsräten liegt die Quote mit 53 Prozent sogar noch höher. Stawowys Verdikt: Es könne nicht sein, „dass ehemalige Minister die Plätze zivilgesellschaftlicher Organisationen füllen und am Ende die alte Parteipolitik und das klassische Machtdenken in die Gremien tragen“.

Günter Herkel, M(verdi), 28.02.2025 (online)

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Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)