Maximal ein Drittel der Mitglieder in öffentlich-rechtlichen Rundfunkgremien dürfen staatlich oder staatsnah sein. So hatte das Bundesverfassungsgericht im „ZDF-Urteil“ 2014 in der Causa des Ex-Chefredakteurs Brender entschieden. Eine Bestimmung, die von den Sendern laut Studie offenbar trickreich unterlaufen wird. Demnach lassen sich 41 Prozent der Ratsmitglieder der untersuchten zwölf Anstalten eindeutig politischen Parteien zuordnen. Bei den Verwaltungsräten liegt die Quote mit 53 Prozent sogar noch höher. Stawowys Verdikt: Es könne nicht sein, „dass ehemalige Minister die Plätze zivilgesellschaftlicher Organisationen füllen und am Ende die alte Parteipolitik und das klassische Machtdenken in die Gremien tragen“.
Günter Herkel, M(verdi), 28.02.2025 (online)