Dabei ist das Völkerrecht eindeutig: Bei Asylbewerbern geht es um politisch Verfolgte, Flüchtlinge sehen sich durch Kriege oder Katastrophen zur Ausreise gezwungen, Migranten verlassen ihre Heimat freiwillig, etwa um Arbeit zu suchen. Doch inzwischen nutzen viele pauschal für alle diese Menschen nur noch den Begriff Geflüchtete.
Ans deutsche Flüchtlingshilfswerk erging sogar die Aufforderung, sich in UN-Geflüchtetenhilfswerk umzubenennen. Das UNHCR lehnte ab mit der Begründung: Der Begriff Geflüchtete sei abwertend, denn Geflüchtete könnten auch aus dem Gefängnis abgehauen sein oder vor einem Gewitter weglaufen. Hingegen sei das Wort Flüchtling seit mehr als 70 Jahren durch die Genfer Flüchtlingskonvention ein geschützter Begriff.
Jens Blankennagel, berliner-zeitung.de, 15.03.2025 (online)