Seit seiner Rückkehr ins Weiße Haus hat Donald Trump ein juristisches Muster etabliert: hohe Schadensersatzforderungen, öffentlichkeitswirksame Vorwürfe – und Vergleiche, sobald Konzerninteressen ins Spiel kommen. Im Oktober 2024 verklagte Trump CBS zunächst auf 10 Milliarden Dollar, später erhöhte er die Forderung auf 20 Milliarden Dollar. Der Vorwurf: Ein Interview mit Kamala Harris sei so geschnitten worden, dass ihre widersprüchlichen Aussagen zum Gaza-Krieg kaschiert wurden – angeblich zugunsten der Demokraten. Im Juli 2025 lenkte Mutterkonzern Paramount ein und zahlte 16 Millionen Dollar, offiziell ohne Schuldeingeständnis.
Beobachter sehen den Zeitpunkt nicht zufällig: Paramount brauchte für die Übernahme durch Skydance Media die Zustimmung der von Trump neu besetzten Aufsichtsbehörde FCC. Ähnlich lief es bei ABC: Im Dezember 2024 zahlte der Sender 15 Millionen Dollar, nachdem Moderator George Stephanopoulos Trump fälschlich als „wegen Vergewaltigung haftbar“ bezeichnet hatte – tatsächlich hatte eine Jury ihn wegen sexuellen Missbrauchs und Verleumdung verurteilt, nicht wegen Vergewaltigung nach New Yorker Recht. Mit der Mehrzahl seiner Feldzüge vor Gericht scheiterte der Präsident allerdings. Eine 15-Milliarden-Dollar-Klage gegen die New York Times etwa wurde von Bundesrichter Steven Merryday als überlang und „ermüdend“ abgewiesen. Mitunter ist es schwer, bei der Klagewut des Präsidenten den Überblick zu behalten. Laut „Washington Post“ hat Trump mehr als 30 Verleumdungsklagen eingereicht – jedoch nie einen Prozess gewonnen.
Gregor Schwung, Jan Klauth, welt.de, 22.09.2026 (online)

