Die Neufassung des HR-Gesetzes sieht vor, dass der Sender ab dem kommenden Jahr nur noch vier, ab 2030 dann nur noch drei eigene Hörfunksender anbieten soll. Das Gehalt der Intendantin oder des Intendanten wird auf die Stufe B11 begrenzt, die auch Spitzenleute wie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre erhalten. Zugleich bekommt der Rundfunkrat neue Möglichkeiten der Kontrolle des HR und kann beispielsweise einfacher interne Unterlagen einsehen.
Auffällig an dem Gesetzentwurf von CDU und SPD ist, dass er den HR noch einmal explizit auf die üblichen journalistischen Standards verpflichtet, an die er nach dem Medienstaatsvertrag sowieso gebunden ist.
Hanning Voigts, fr.de, 01.10.2026 (online)

