Wieder mal eine Protokollnotiz für bessere Vergütung der Produzenten

Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten forderten schon vor zehn Jahren in einer Protokollerklärung, „dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Bereich Film- und Fernsehproduktionen Unternehmen sowie Urhebern und Leistungsschutzberechtigten ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte gewähren soll.“ Nun verlangen sie, „die derzeitigen Vertragsbedingungen in einer Weise anzupassen, die der Film und Medienproduktionswirtschaft unter Berücksichtigung einer Rechteverteilung eine angemessene Finanzierung der Produktionen sichert, die sie für ARD und ZDF auch zur Nutzung im Internet liefert.“ Dies kann ja nur heißen, dass ARD und ZDF der Aufforderung aus dem Jahr 2008 nicht entsprechend nachgekommen sind. Sicher, es hat Verbesserungen gegeben. So hat die ARD im Jahr 2015 mit der Produzentenallianz „Eckpunkte für ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte bei Produktionen für die Genres Fiktion, Unterhaltung und Dokumentation“ vereinbart. Doch offensichtlich hat diese Vereinbarung, bei allen Verbesserungen, noch nicht zu einer „angemessenen“ Vergütung geführt. Dies gilt insbesondere für die Onlinerechte, die in der Protokollnotiz zum 22. Rundfunkändernungsstaatsvertrag gesondert erwähnt werden.

Allerdings macht es keinen Sinn, ausgehend von den bisherigen Vergütungen prozentuale Steigerungen vorzunehmen, wenn schon sich schon die bisherigen Vergütungen nicht an den realen Kosten, sondern an den zur Verfügung stehenden Mitteln ausgerichtet haben. Eine angemessene Vergütung ist nur über eine sachgemäße Kalkulation möglich. Eine sachgemäße Kalkulation erfordert Kalkulationsrealismus. Die Kalkulation hat sich nicht an den zur Verfügung stehenden Mitteln, sondern an den entstehenden Kosten auszurichten. Doch die Etats der Redaktionen sind gedeckelt, zum Teil sinken sie. Gleichzeitig versuchen viele Redaktionen, die Produktionsvolumina aufrecht zu erhalten.

Um zu einer angemessenen Vergütung zu kommen, braucht man offensichtlich eine unabhängige Kalkulationskommission. Diese kann für die verschiedenen Formate errechnen, in welcher Spannbreite sich die Vergütung mindestens bewegen muss. Wenn sich hier Produzenten und Sender nicht einig sind, müsste eine Schlichtungsstelle zum Zuge kommen. So, wie sich ARD und Produzentenallianz beim Eckpunktepapier auf eine Schlichtungsstelle geeinigt haben, so wie Sender und Verleger auch zur Prüfung der Presseähnlichkeit bei Telemedienangeboten eine Schlichtungsstelle eingerichtet haben, so kann man dieses Instrument auch nutzen, um sich auf eine angemessene Vergütung zu einigen.

Wird die Politik dabei eine große Unterstützerin sein? Das ist unklar. In der Protokollnotiz wird darum gebeten, „die Vertragsbedingungen insbesondere hinsichtlich der Telemedienangebote zu aktualisieren“. Allerdings wird dafür auch eine Grenze vorgegeben. Es soll Veränderungen geben, „soweit dies mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vereinbar ist“. Aber müssen nicht die entsprechenden Rechte ihrem Wert entsprechend vergütet werden? Kann man den Wert einzelner Rechte geringer ansetzen, damit die Rundfunkanstalten sparsamer wirtschaften?

Wird nicht andersherum ein Schuh draus? Es wird der Marktwert der Rechte ermittelt. Wenn dann die Sender feststellen, dass einzelne Rechte für sie zu teuer sind, dann können sie diese nicht in Anspruch nehmen. Die Sender müssen entscheiden, ob ihnen der Erwerb bestimmter Rechte so wichtig ist, dass sie diese Preise bezahlen.

Nicht die Rechte sind nach den Kriterien der Sparsamkeit zu bewerten. Die Sender müssen nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ermitteln, welche Rechte sie erwerben wollen – oder ob sie nicht besser eine vollfinanzierte Auftragsproduktion in Auftrag geben.

Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)