Auszüge aus einem Urteil, des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz
Der Rundfunkbeitrag ist damit keine (pauschalierte) Gebühr für eine (unwiderlegbar vermutete) tatsächliche Rundfunknutzung. Mit ihm soll nach dem Willen des Gesetzgebers im privaten wie im nicht privaten Bereich vielmehr der aus der Bereitstellung eines öffentlich-rechtlichen Vorteils resultierende Vorteil – unabhängig von dessen tatsächlicher Nutzung sowie von deren Umfang – abgegolten werden. Die Abgabenschuldner werden hierdurch an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung, welche ihnen besondere Vorteile gewährt, beteiligt, ohne dass es darauf ankommt, ob sie diese tatsächlich wahrnehmen. Der Rundfunkbeitrag erfüllt somit die Tatbestandsvoraussetzungen eines Beitrags im abgabenrechtlichen Sinn. (S. 41) Weiterlesen
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien muss ein indiziertes Erotikvideo an einen Filmsammler herausgeben, so das Kölner Verwaltungsgericht.
„Die von der Behörde auf den Index gesetzten Medien seien demnach „amtliche Informationen“, in die jeder nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Einsicht nehmen dürfe. Damit könnten Medien mit pornografischen, gewaltverherrlichenden oder sogar pädophilen und antisemitischen Inhalten wieder in die Öffentlichkeit gelangen, deren Verbreitung eigens wegen dieser Merkmale beschränkt worden war“, heißt es auf presseportal.de. Auf jeden Fall seien Kopien jener indizierten Filme oder Tonträger herauszugeben, die sonst nicht mehr beschaffbar sind. Weiterlesen
Patrick Bernau meint auf faz.net, dass Google und Facebook kaum noch einzuholen sind, da sie über eine solche Menge persönlicher Daten verfügen, die kein Konkurrent aufbauen kann. Konkurrenten hätten nur eine Chance, „wenn die Nutzer ihre Daten einpacken und zu einem Konkurrenten mitnehmen“. Facebook biete „schon alle Daten zum Herunterladen an – aber die kommen als tausendseitiges PDF, mit dem kein anderes soziales Netzwerk etwas anfangen kann.“ Und er stellt fest: „Könnten die Bürger aber ihre Freundeslisten und Vorlieben von Facebook zum Herausforderer mitnehmen, dann hätte das neue „Ello“ plötzlich ganz andere Startchancen. Googles Herausforderer würden stärker, wenn sie die Suchhistorie ihrer neuen Nutzer einsehen könnten. Und wenn die Konkurrenten wieder eine Chance hätten – dann hätten auch die Nutzer wieder die Wahl. Und die Macht.“ Weiterlesen
„Um diese Vielfalt in den Fernsehrat zu bekommen, muss man diese Bürger nur zulassen – ohne dass sie sich in Gremien hochdienen und dabei schwere Haltungsschäden erleiden. Man muss es so machen, wie die Erfinder der Demokratie vor 2.500 Jahren:… Weiterlesen
Eine ARD-Arbeitsgruppe hat der Online-Redaktionskonferenz (RKO) vorgeschlagen, eine umfassendere Nutzung von „Creative Commons“-Lizenzen für eigene Inhalte im Netz empfohlen., meldet heise.de Seit langem kursiert innerhalb der ARD schon ein vertrauliches Positionspapier, in dem dargelegt wird, ob und wie öffentlich-rechtliche Sender… Weiterlesen