Medien-Blog

Dokumentiert: Wofür man den Rundfunkbeitrag bezahlt

Auszüge aus einem Urteil, des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz

 

Der Rundfunkbeitrag ist damit keine (pauschalierte) Gebühr für eine (unwiderlegbar vermutete) tatsächliche Rundfunknutzung. Mit ihm soll nach dem Willen des Gesetzgebers im privaten wie im nicht privaten Bereich vielmehr der aus der Bereitstellung eines öffentlich-rechtlichen Vorteils resultierende Vorteil – unabhängig von dessen tatsächlicher Nutzung sowie von deren Umfang – abgegolten werden. Die Abgabenschuldner werden hierdurch an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung, welche ihnen besondere Vorteile gewährt, beteiligt, ohne dass es darauf ankommt, ob sie diese tatsächlich wahrnehmen. Der Rundfunkbeitrag erfüllt somit die Tatbestandsvoraussetzungen eines Beitrags im abgabenrechtlichen Sinn. (S. 41) Weiterlesen

Out of Space: Kopien indizierter Filme oder Tonträger müssen herausgegeben werden

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien muss ein indiziertes Erotikvideo an einen Filmsammler herausgeben, so das Kölner Verwaltungsgericht.

„Die von der Behörde auf den Index gesetzten Medien seien demnach „amtliche Informationen“, in die jeder nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Einsicht nehmen dürfe. Damit könnten Medien mit pornografischen, gewaltverherrlichenden oder sogar pädophilen und antisemitischen Inhalten wieder in die Öffentlichkeit gelangen, deren Verbreitung eigens wegen dieser Merkmale beschränkt worden war“, heißt es auf presseportal.de. Auf jeden Fall seien Kopien jener indizierten Filme oder Tonträger herauszugeben, die sonst nicht mehr beschaffbar sind. Weiterlesen

Zitiert: Wie man die Macht der Netzmonopole brechen könnte

Patrick Bernau meint auf faz.net, dass Google und Facebook kaum noch einzuholen sind, da sie über eine solche Menge persönlicher Daten verfügen, die kein Konkurrent aufbauen kann. Konkurrenten hätten nur eine Chance, „wenn die Nutzer ihre Daten einpacken und zu einem Konkurrenten mitnehmen“. Facebook biete „schon alle Daten zum Herunterladen an – aber die kommen als tausendseitiges PDF, mit dem kein anderes soziales Netzwerk etwas anfangen kann.“ Und er stellt fest: „Könnten die Bürger aber ihre Freundeslisten und Vorlieben von Facebook zum Herausforderer mitnehmen, dann hätte das neue „Ello“ plötzlich ganz andere Startchancen. Googles Herausforderer würden stärker, wenn sie die Suchhistorie ihrer neuen Nutzer einsehen könnten. Und wenn die Konkurrenten wieder eine Chance hätten – dann hätten auch die Nutzer wieder die Wahl. Und die Macht.“ Weiterlesen

ARD: Unendliche Verweildauern für Beiträge mit „Creative Commons“-Lizenz

Eine ARD-Arbeitsgruppe hat der Online-Redaktionskonferenz (RKO) vorgeschlagen, eine umfassendere Nutzung von „Creative Commons“-Lizenzen für eigene Inhalte im Netz empfohlen., meldet heise.de Seit langem kursiert innerhalb der ARD schon ein vertrauliches Positionspapier, in dem dargelegt wird, ob und wie öffentlich-rechtliche Sender… Weiterlesen

Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)