“Das ZDF wird die 50 Mitarbeiter seiner Zuschauerdienste im kommenden Jahr in eine Tochtergesellschaft ausgliedern. Mit der Maßnahme komme der Sender einer Forderung der Rundfunkgebühren-Kommission KEF nach, sagte Alexander Stock, Leiter der ZDF-Hauptabteilung Information. Die KEF wolle, dass die Sender die Aufgaben auslagern, die nicht direkt zum Programm gehören. Diese Tochter wird wiederum unter dem Dach der ZDF-Enterprise angesiedelt”, berichtet die Allgemeine Zeitung. Weiterlesen
Der VPRT hat sich am Dienstag zum Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments zur Audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie geäußert. VPRT-Vorstandsvorsitzender Hans Demmel:
„Oberste Prämisse muss die Refinanzierungsfreiheit als Voraussetzung für Medienvielfalt in Europa sein. Nur flexible Rahmenbedingungen sichern die Zukunft audiovisueller Inhalte im Binnenmarkt, damit europäische Unternehmen international wettbewerbsfähig bleiben können.“
Ziel müsse eine noch stärkere Vereinfachung der Unterbrechervorgaben sowie die jetzt vorgeschlagene grundsätzliche Zulässigkeit von Single Spots sein. Zudem seien Quotenregelungen zur Förderung europäischer Werke mangels Bedarfs eines Eingriffes auf EU-Ebene sowie mit Blick auf die Programmfreiheit abzulehnen. (online) Weiterlesen
“Es gibt ja kein ostdeutsches Gen, das Ostdeutsche anfälliger für Rassismus macht. Nicht die Herkunft entscheidet über die Anfälligkeit für Rechtsextremismus, sondern Bildung, Alter, Einkommen und soziales Milieu.
Im direkten Vergleich, so eine aktuelle Studie, sind bei zwei Menschen in… Weiterlesen
Deutschlandradio Kultur soll im Frühjahr 2017 in Deutschlandfunk Kultur umbenannt werde, DRadio wird dann Deutschlandfunk Nova heißen. Deutschlandfunk Nova gehöre zu einem Dutzend, die im Gespräch gewesen seien. Herauskristalliert hätten sich schließlich zwei Vorschläge: Deutschlandfunk Nova oder Deutschlandfunk Neo.„Die Umbenennung ist nur das Ende einer Veränderung eines Programms“, sagte Programmdirektor Andreas-Peter Weber dem Tagesspiegel. Das Internetradio habe sich schon mit der Programmreform 2014 von seinem Namen wegbewegt. Und je länger und je intensiver dieser Prozess sich voranbewegt hätte, umso weniger sei DRadio Wissen noch als „Hörsaalsendung“ unterwegs gewesen.
Hinweis I: Im Rundfunkstaatsvertrag heißt es:
„Das Deutschlandradio veranstaltet folgende Hörfunkprogramme mit den Schwerpunkten in den Bereichen Information, Bildung und Kultur: 1. das Programm „Deutschlandfunk“, 2. das Programm „Deutschlandradio Kultur“, 3. das in digitaler Technik verbreitete Programm „DRadio Wissen“ nach Maßgabe des als Anlage beigefügten Konzepts.“ Weiterlesen
“Laut der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zur Rundfunkfreiheit verlangt Artikel 5 des Grundgesetzes, dass der Rundfunk „weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe ausgeliefert wird“ (Erstes Rundfunkurteil von 1961). Der Mainzer Medienrechtler Matthias Cornils fasste diese Vorgabe 2012 in einem Vortrag so zusammen: Im Rundfunk müsse das gesetzliche Organisationsstatut Organe vorsehen, „die sowohl genügend Abstand vom Staat haben als sich auch nicht einseitig Partikularinteressen aus dem gesellschaftlichen Raum ergeben“. Damit sind die Staatsferne und die Gruppenferne benannt, die beiden zentralen Prinzipien des Rundfunks, die für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie auch für die den Privatfunk beaufsichtigenden Landesmedienanstalten gelten. „Die Unabhängigkeit der Medienanstalten sowohl vom Staat als auch von einzelnen Rundfunkveranstaltern ist zu gewährleisten. Medienanstalten müssen von den zu kontrollierenden Rundfunkanbietern gänzlich unabhängig sein“, erklärte der Rostocker Staatsrechtler Hubertus Gersdorf gegenüber der MK.” Weiterlesen