Kai Gniffke ist voll des Lobes: „Die ARD-Themenwoche hat sich seit 2006 als eines der großen Medienereignisse des Jahres in der Bundesrepublik etabliert. Etwa 40 Millionen Bundesbürger geraten durch die zwei- bis dreitausend Beiträge, Sendungen und Aktionen innerhalb einer Woche in Verbindung mit Themen wie Krebs, demografischer Wandel, Ehrenamt oder Mobilität.“ So schreibt er in seinem Tagesschau-Blog. 40 Millionen Menschen in einer Woche. Ist das viel? Nun, es ist die Hälfte der Bevölkerung. Jeden Abend sitzen gegen 21 Uhr über 30 Millionen Menschen vor dem Fernseher. Über 65 Millionen
Gestern war in Erfurt der erste Verhandlungstag im Kika-Betrugsprozess. „Notorische Spielsucht. Frust auf der Arbeit. Verdrängung als Lebenskunst. Drei Probleme, die viele Menschen plagen. Für den früheren Herstellungsleiter des Kinderkanals von ARD und ZDF jedoch, für Marco K., waren diese psychischen Hypotheken die Ursachen für den bislang größten Millionenbetrug im öffentlich-rechtlichen Rundfunk“, so die Sächsische Zeitung. „An jeden Einzelfall könne er sich nicht mehr erinnern. Aber die Vorwürfe seien vollumfänglich zutreffend.“
Von den Scheingeschäften „habe außer ihm niemand gewusst. Diejenigen, die die Rechnungen gegengezeichnet hätten, hätten sie nicht prüfen können“, vermeldet mediabiz.
„Um ein Signal zu setzen, werden wir aus Rheinland-Pfalz in den ZDF-Fernsehrat statt eines Politikers den ehemaligen Verfassungsrichter Brun-Otto Bryde entsenden“, so die medienpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion Tabea Rösner im FAZ-Interview. „Es geht nicht darum, dass wir, weil wir an der Regierungsmacht sind, unseren Einfluss ausbreiten. Kein Politiker, keine Regierung kann ein Interesse haben an unkritischen, gleichgeschalteten Medien.“ Allerdings bleibt der Ministerpräsident der rheinland-pfälzischen Landesregierung Kurt Beck Verwaltungsratsvorsitzender des ZDF. Und sein Chef der Staatskanzlei Martin Stadelmeier bleibt im ZDF-Verwaltungsrat.
Nun hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Kriterien für die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen verabschiedet.
„Ziel der KJM ist es, damit die Entwicklung von Jugendschutzprogrammen zu befördern“ so der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring. Sie können Eltern eine Möglichkeit an die Hand geben, Kindern je nach Altersstufe geeignete Internetangebote freizuschalten und ungeeignete zu blockieren.
Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof hat vor kurzem entschieden, dass beruflich genutzte PCs nicht gebührenpflichtig sind, wenn der Besitzer am selben Ort bereits Rundfunkgebühren für andere privat genutzte Geräte zahlt.