Sieben der insgesamt 16 Landesparlamente haben bislang dem Staatsvertrag zur Einführung des geräteunabhängigen Rundfunkbeitrags zugestimmt, so die Funkkorrespondenz. Dabei handelt es sich um die hamburgische Bürgerschaft, das Berliner Abgeordnetenhaus und die Landtage von Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. In Hamburg war der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag bereits im Februar dieses Jahres verabschiedet worden.
Das ZDF konnte nicht seine Kameras beim Fußballspiel Polen gegen Deutschland einsetzen. Man musste das „polnische“ Bild übernehmen. Die ZDF-Kameras waren auf der gegenüberliegenden Seite aufgebaut – um deutsche Bandenwerbung zu zeigen. Dadurch konnte man die deutschen Bandenwerbung nicht ins Bild holen. So muss der DFB zwischen 600 000 und 800 000 Euro an Sponsoren zahlen, deren Bandenwerbung nun nicht zu sehen war.
Der Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann (CDU), beäugt laut Kabel&Satellit die Aktivitäten von ARD und ZDF bei digitalen TV-Sendern wie ZDFneo kritisch. Die öffentlich-rechtlichen Sender könnten seiner Auffassung nach auf das eine oder andere Programm verzichten.
„Ohne Aktivitäten im digitalen Bereich würde der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem Auftrag nicht mehr gerecht werden können. Die Frage ist allerdings, ob man in diesem Bereich auch alles machen sollte, was man vielleicht gesetzlich darf. Es geht darum, den privaten Anbietern den Spielraum zu lassen, den sie brauchen, um erfolgreich am Markt teilnehmen zu können. Gleichzeitig müssen die Rundfunkanstalten ihren Auftrag erfüllen können.“
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat über drei Klagen gegen Rundfunkgebührenbescheide entschieden. Die Kläger nutzen jeweils einen Teil ihrer Wohnungen für die Ausübung einer selbstständigen (freiberuflichen) Tätigkeit. In den dafür genutzten Räumen verfügen sie über einen internetfähigen PC. In den anderen ausschließlich privat genutzten Räumen sind herkömmliche Fernseh- und Rundfunkgeräte vorhanden, für die Rundfunkgebühren entrichtet werden. Die beklagten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verlangten Rundfunkgebühren auch für die beruflich genutzten PC, während die Kläger sich auf die Gebührenbefreiung für Zweitgeräte beriefen. Die Vorinstanzen hatten den Klägern Recht gegeben und die Gebührenbescheide aufgehoben. Das Bundesverwaltungsgericht hat die dagegen gerichteten Revisionen der Rundfunkanstalten zurückgewiesen.
Ex-Deutschlandradio-Intendant Ernst Elitz kritisierte schon vor einiger Zeit die Personalauswahl für die Leitung der öffentlich-rechtlichen Sender. Eins hätten alle Intendanten gemeinsam: „Sie kommen aus dem geschützten Biotop von ARD und ZDF. Weiter reicht die Vorstellungskraft der sie wählenden Gremien nicht. Seiteneinsteiger sind nicht erwünscht“, so Ernst Elitz in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Rundschau am 12. Juli 2011.
„In keiner anderen Branche hat man sich so darauf versteift, personell nur aus dem Eigenen zu schöpfen“, kritisiert Elitz: „Das Muster wurde nur aufgebrochen, als in München Merkels Regierungssprecher Ulrich Wilhelm an die Spitze des Bayerischen Rundfunks trat.“