Die Kanzlerpartei SPÖ sieht die Idee, in Österreich eine Haushaltsabgabe statt der ORF-Gebühr einzuheben, mit Skepsis. Es sollen also alle Haushalte unabhängig davon, ob sie Rundfunk nutzen, zahlen. (Derzeit macht die Gebühr – mit Abweichungen je nach Bundesland – rund 20 Euro im Monat aus. Aktuell bringt die Gebühr rund 540 Millionen Euro im Jahr.) Für SPÖ-Klubobmann im Nationalrat Josef Cap ist das „derzeit kein Thema“. Er will statt dessen, dass der ORF mehr Geld vom Staat bekommt – nämlich den kompletten Ersatz für jene Rundfunkgebühren, von denen zurzeit tausende Bürger befreit sind, weil sie entweder kein Empfängergerät haben oder zu arm sind. Noch bis 2013 gilt aber, dass der ORF nur einen Teil der entgangenen Gebühren aus dem Steuertopf rückerstattet bekommt.
Nach einer Studie der Otto-Brenner-Stiftung und „netzwerk recherche“ sank der Informationsanteil im Ersten. Festzustellen sei eine Boulevardisierung bei ARD und ZDF. In der Hauptsendezeit liefen Infotainment und Boulevardprogramm – dies sei ein Widerspruch zum öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrag, so das Fazit der Studie von Fritz Wolf. Dem widersprach Volker Herres als Programmdirektor Erstes Deutsches Fernsehen: Der Informationsanteil im Ersten sei mitnichten zurückgegangen, vielmehr blieb er in den letzten Jahren konstant. So lag der Informationsanteil 2010 bei 43 Prozent.
Im kommenden Jahr will das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Urteil darüber fällen, ob die personelle Zusammensetzung der Aufsichtsgremien des ZDF (Fernsehrat und Verwaltungsrat) verfassungsgemäß ist. Anlass für die Prüfung des ZDF-Staatsvertrags, der die Besetzung der beiden Gremien regelt, ist eine Klage der rheinland-pfälzischen Landesregierung von Ministerpräsident Kurt Beck (SPD). Der sogenannte Normenkontrollantrag zur Überprüfung des Staatsvertrags ist seit Anfang 2011 beim Bundesverfassungsgericht anhängig (Az.: 1 BvF 1/11).
Schleswig-Holsteins FDP-Landtagsfraktion pokert um die Neuordnung der Rundfunkgebühren und will damit Koalitionspartner CDU unter Druck setzen. Die Zustimmung der Liberalen zu dem entsprechenden Staatsvertrag sei fraglich, so Fraktionschef Wolfgang Kubicki in Kiel. Die Union zeigte sich irritiert über den Vorstoß, nannte die Einführung einer Haushaltsabgabe richtig.
Sieben der insgesamt 16 Landesparlamente haben bislang dem Staatsvertrag zur Einführung des geräteunabhängigen Rundfunkbeitrags zugestimmt, so die Funkkorrespondenz. Dabei handelt es sich um die hamburgische Bürgerschaft, das Berliner Abgeordnetenhaus und die Landtage von Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. In Hamburg war der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag bereits im Februar dieses Jahres verabschiedet worden.