Die „Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen“ bezeichnet sich „als maßgebliche Interessenvertretung der deutschen Produzenten von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Werken. Sie vereint über 200 Produktionsunternehmen aus den Bereichen Animation, Kinofilm, TV-Entertainment, TV-Fiktion, Werbung und Dokumentation.“
Heute bezog sie per Presseerklärung Stellung zu einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden. Die 11. Zivilkammer des Oberlandesgerichts Dresden hat das Urteil des Landgerichts Leipzig vom Sommer 2012 zur sogenannten „VFF-Klausel“ bestätigt. Dazu lässt die Produzentenallianz ihren Vorsitzenden Alexander Thies: „Das ist eine gute Nachricht für Produzenten, denn diese Entscheidung stellt klar: Der Produzent ist auch bei der Auftragsproduktion der wirkliche Unternehmer und Risikoträger. Gerade dies ist bei kreativen Herstellungsprozessen die zentrale Leistung. Nachdem mit erfreulicher Deutlichkeit ein Oberlandesgericht die Rolle und Bedeutung der Produzenten im Entstehungsprozess des Filmes beschrieben hat, muss nun zügig um einen neuen Verteilungsschlüssel bei der Verwertungsgesellschaft VFF verhandelt werden. Die Allianz steht für konstruktive, zielorientierte Gespräche mit den privaten und öffentlich-rechtlichen Sendern zur Verfügung und fordert diese auf, damit zeitnah zu beginnen.“
ARD und ZDF treten als Unternehmer und Wettbewerber auf dem Markt für Video-On-Demand auf und müssen ihre Produkte deshalb auch wie andere Unternehmen unabhängig voneinander vermarkten. Nach den bisherigen Vorstellungen der Sendeanstalten würde die gemeinsame Online-Plattform es aber mit sich bringen, dass insbesondere die Preise und die Auswahl der Videos miteinander koordiniert würden. Die kartellrechtlichen Probleme liegen auf der Hand. Darüber hinaus sind Mediathek und die Produktion der Inhalte gebührenfinanziert und verursachen bereits deshalb eine erhebliche Wettbewerbsverfälschung auf dem Markt für Video-On-Demand. Noch weitergehende Wettbewerbsbeschränkungen durch kommerzielle Töchter der Rundfunkanstalten können nicht hingenommen werden. Die generelle Frage nach der Rechtfertigung eines Entgeltes für die Nutzung von Inhalten, die über Gebühren bereits finanziert wurden, ist keine kartellrechtliche Frage.
„Das ZDF könne sich jedoch nur dann an einem solchen Projekt beteiligen, wenn folgende Rahmenbedingungen durch den Rundfunkgesetzgeber geschaffen oder fest zugesagt seien:
– eine klare Beauftragung durch die Bundesländer,
– eine ausreichende Finanzausstattung,
– zusätzliches Personal und
– eine Öffnung des Telemedienangebots unter anderem mit dem Wegfall der 7-Tage-Regelung und der Möglichkeit, auch Kaufserien und Spielfilme in der Mediathek zeigen zu können.
Journalist Peter Welchering berichtet nach Recherchen über die Verwendung von Steuergeldern von Übergriffen durch Politiker: „Vollends irritiert hat mich, dass die vier Kollegen, die ähnliche Erfahrungen mit übergriffigen CDU-Politikern gemacht haben wie ich, von diesen Amtsträgern mit Bananenrepublikverständnis so… Weiterlesen
„Die kommunalen Spitzenverbände und die ARD haben gemeinschaftlich ein Verfahren beschlossen, das die Gründe für Mehrbelastungen durch den Rundfunkbeitrag untersucht. Im Zentrum steht dabei eine Analyse durch ein unabhängiges Wirtschaftsinstitut, das in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Rundfunkanstalten agiert. Ziel der Untersuchung ist es, die strukturellen und prozessualen Faktoren zu identifizieren, die zu nicht beabsichtigten finanziellen Belastungen durch die neue Rundfunkfinanzierung führen könnten. Die Ergebnisse fließen in die von der Politik vorgesehene Evaluierung des neuen Rundfunkbeitrags ein.“ So verkünden es die kommunalen Spitzenverbände Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund sowie die ARD nach einem Gespräch am Freitag. Weiterlesen