Die Nationalratskommission ist für Ausnahmen bei der neu einzuführenden geräteunabhängigen Abgabe. Sie möchte, dass sich Haushalte abmelden können – unter welchen Voraussetzungen, ist allerdings noch offen, berichtet persoenlich.com. Weiterlesen
„Die massiven methodischen Probleme der Demoskopie – mit den zunehmenden Verweigerungs-Quoten von Befragten, unklaren Haltungen und Positionen der Befragten sowie unpräzisen Fragen – sind (noch) kein Thema der Öffentlichkeit. Ein wesentlicher Grund für das Schweigen über die branchenintern diskutierten Defizite… Weiterlesen
Das Berliner Beratungsunternehmen Goldmedia hat ein Modell für den deutschen Kinomarkt entwickelt, mit dem sich „bereits vor Drehbeginn die Zuschauerzahlen für deutsche Filme prognostizieren lassen sollen.“ (Klaus Keil, Tobias Mosig. Die Unberechenbarkeit von Erfolg. VISTA-Verlag, S. 23 f.)
Dazu habe Goldmedia eine Datenbank mit Informationen zu über 1.000 Kinofilme aufgebaut. Zur Prognose dienten insgesamt 60 Faktoren, darunter Budget, Regisseur, Genre, Filmlänge, Fördergelder, Altersfreigabe, Sprache, Starttermin, Filmkopienanzahl zum Kinostart, Anzahl der Konkurrenzfilme zum Filmstart, Verleihfirma etc. Weiterlesen
Nach der letztjährigen fulminanten Premiere geht es in diesem Jahr weiter: Am 21. Dezember 2013 – dem kürzesten Tag des Jahres –findet der zweite deutsche KURZFILMTAG statt.
Jeder kann mitmachen, so die bundesweit agierende AG Kurzfilm, „an jedem denkbaren Ort. Ob Filmpremiere oder Kinderprogramm, Kurzfilmnacht oder Online-Wettbewerb – an diesem Tag werden die kurzen Filme Kinoleinwände und Fernsehprogramme, Galerien und Clubs, Häuserfassaden und Wohnzimmer, öffentliche Räume und Verkehrsmittel erobern.“ Weiterlesen
Epdmedien (05/2013) veröffentlichte einen Artikel von Friedrich Schoch, Professor für Öffentliches Recht sowie seit 1998 im Nebenamt Richter beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.
„„Transparenz“ ist in den westlichen Demokratien zu einem mittlerweile unaufgebbaren Paradigma geworden. In einer Entscheidung aus dem Jahr 2008, in der die gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung der Vergütung von Vorstandsmitgliedern gesetzlicher Krankenversicherungen als grundgesetzkonform bestätigt worden ist, weist das Bundesverfassungsgericht die Schaffung von Transparenz im öffentlichen Sektor als „legitimen Zweck“ der Gesetzgebung in einer demokratischen Gesellschaft aus; eine damit verbundene Offenbarung personenbezogener Daten sei verhältnismäßig, weil das Informationsbedürfnis der Beitragszahler und der Öffentlichkeit sowie die Transparenz im Umgang mit öffentlichen Mitteln Vorrang gegenüber dem Datenschutz hätten. Ergänzend bemerkt das Gericht, die Transparenz genieße deshalb gegenüber dem Schutz personenbezogener Daten den Vorzug, weil die Veröffentlichung der Vorstandsgehälter nicht die engere Privatsphäre der Betroffenen berühre.“ Weiterlesen