Die Privatsender der Gruppen ProSieben.Sat 1 und RTL wollten, dass es nicht wieder zu Streitigkeiten bei der Videotechnik-Norm oder bei Blu-ray-Disc/HD-DVD/VMD kommt. Sie kreierten das Projekt einer gemeinsamen VoD-Plattform mit dem Arbeitstitel „Amazonas“. Darauf sollten die Zuschauer verpasste Sendungen nachträglich ansehen können. „Amazonas“ sollte kostenlos, aber werbefinanziert und offen für andere, also auch für die öffentlich-rechtliche Konkurrenz sein.
Erstmals setzen ARD und ZDF bei der Übertragung eines Sportereignisses so umfangreich auf Livestreams im Internet, um Interessenten möglichst viele Wettkämpfe bieten zu können. Die Nachfrage war größer, als die Kapazitäten der Online-Mediatheken ausgelegt waren. Die ZDF-Mediathek ging in die „Knie“. Natürlich kann man derzeit nicht garantieren, dass die Kapazitäten der Mediathek der großen Nachfrage standhalten. Man könne „nicht jeden Nutzungs-Peak vorausahnen – das ist eben das Netz“, wie das ZDF laut digitalfernsehen.de mitteilte.
Die deutschen Medienanbieter klagen nicht nur, sie verklagen sich auch. Gibt es unter ihnen keinen Konsens?
Deutsche Zeitungsverleger klagen gegen die „Tagesschau“-App der ARD.
Private Fernsehanbieter klagen gegen die Landesmedienanstalten.
Beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München wurde die erste Klage gegen den Rundfunkbeitrag eingereicht, der ab 1. Januar 2013 gelten soll, meldet die Funkkorrespondenz (31/2012). Die Klageschrift (Az.: Vf. 8-VII-12) sei im Mai eingegangen.
Laut Rundfunkstaatsvertrag stehen die Kabelnetzbetreiber in der Pflicht (Must-Carry-Regelung) fast alle Programme von ARD und ZDF ins Kabelnetznetz einzuspeisen. Bisher haben ARD und ZDF dafür ca. 60 Mio. Euro im Jahr an KDG (9 Mio. Kabelhaushalte), Unity Media (5,2 Mio. Kunden) und Kabel BW (2,3 Mio. Kunden) gezahlt.