Die AG DOK hat vorgeschlagen, dass 10 Prozent der Einnahmen aus der Rundfunkgebühr für meinungsbildende Angebote im Internet eingesetzt werden. Der Verein Digitale Gesellschaft fragt, warum nicht 1% der Rundfunkgebühr für das Internet eingesetzt werden.
Oftmals wird dann darauf verweisen, dass die Rundfunkgebühr dazu da ist, die Programme von Deutschlandradio, ARD und ZDF zu finanzieren. Doch so stimmt das nicht. Ein Teil der Gebührengelder geht an die Landesmedienanstalten, die die privaten Sender beaufsichtigen sollen. „Die Höhe des Anteils der Landesmedienanstalten beträgt 1,9275 vom Hundert des Aufkommens aus der Grundgebühr und 1,8818 vom Hundert des Aufkommens aus der Fernsehgebühr. Aus dem jährlichen Gesamtbetrag des Anteils aller Landesmedienanstalten erhält jede Landesmedienanstalt vorab einen Sockelbetrag von 511 290,– Euro. Der verbleibende Betrag steht den einzelnen Landesmedienanstalten im Verhältnis des Aufkommens aus der Rundfunkgebühr in ihren Ländern zu.“ So steht es in § 10 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag.
Die AGRA sieht die Tendenz, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Kompetenz in der Berichterstattung verlieren, wenn es ihnen nicht gelingt, bei knapper werdenden Mitteln ihre Qualität zu sichern.
„Transparency International Deutschland“ fordert in einer neuen Studie die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender auf, ihre Auftragsvergaben transparenter zu machen. So heißt es in dem „Nationalen Integritätsbericht Deutschland“, der im Januar 2012 veröffentlicht wird und aus dem die Funkkorrespondenz zitiert: „In den letzten Jahren haben sich zahlreiche Skandale und Affären im Verhältnis zwischen öffentlich-rechtlichen Anstalten und Auftragsproduzenten bzw. einzelnen Mitarbeitern der öffentlich-rechtlichen Sender entwickelt (Kinderkanal, Unterhaltungs- und Sportsektor des Mitteldeutschen Rundfunks, Drehbuchaffäre beim NDR etc.). Es ist daher anzuraten, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in einem jährlichen detaillierten Produzentenbericht darüber Auskunft gibt, wofür welche Gebühreneinnahmen verwendet werden“. Dieser Passus finde sich im Medienkapitel (Punkt 11) des Berichts, der allgemein über den Stand der Transparenz resp. die Korruptionsanfälligkeit verschiedener Sektoren der deutschen Wirtschaft und Gesellschaft Auskunft gibt.
Die Online-Videothek von ARD und ZDF wird nicht auf Werbung verzichten. Schließlich sei den Töchtern der Rundfunkanstalten erlaubt, bei der kommerziellen Verwertung ihrer Spielfilme, Serien und Dokumentationen alle Einnahmequellen zu nutzen. Man wolle, „dass auch nach Ablauf der gesetzlichen Verweildauern für die Mediatheken von ARD und ZDF unsere Zuschauer noch auf unsere Inhalte zugreifen können“, so WDR-Justiziarin Eva-Maria Michel gegenüber dem Handelsblatt.