Zitiert: ZDF-Enterprises macht mit Dokumentationen Gewinn

Wir investieren pro Jahr in unterschiedlicher Größenordnung, aber bis zu deutlich zweistelligen Millionenbeträgen, in Programme auf dem internationalen Markt, von denen wir glauben, dass wir damit am Ende ein bisschen mehr verdienen können, als wir vorher reingesteckt haben. Ich möchte hier nur…

Fernsehsieger 2017

Das ZDF ist Marktführer 2017

Zum sechsten Mal in Folge meistgesehener TV-Sender

Mit 13,1 Prozent Marktanteil ist das ZDF zum sechsten Mal in Folge der meistgesehene TV-Sender. Die ARD folgt mit 11,3 Prozent auf Platz zwei. RTL belegt mit 9,2 Prozent den dritten Platz. Sat.1 erreicht 6,7 Prozent, Vox 5,1 Prozent und Pro7 kommt auf 4,5 Prozent Marktanteil. Die ZDF-Familie erreicht mit 19,8 Prozent Marktanteil Platz drei hinter der ARD (28,4) und der RTL-Gruppe (21,8) und vor ProSiebenSat.1 (17,8).

(online)

 

NDR Fernsehen gewinnt weiter Zuschauer – bundesweit meistgesehenes Drittes

Das NDR Fernsehen hat im vergangenen Jahr nochmals Zuschauer hinzugewonnen und ließ 2017 im Norden erstmals Sat.1 hinter sich. Bundesweit war das NDR Fernsehen im vergangenen Jahr erneut das meistgesehene Dritte Programm. Weiterlesen Fernsehsieger 2017

TV-Quoten 2017: Kann nur der Tatort mit Fußball mithalten?

„Das Finale des Confed Cups ist die erfolgreichste TV-Sendung des Jahres. 14,86 Millionen Fernsehzuschauer sahen am 2. Juli den Sieg des Teams von Joachim Löw gegen Chile im ZDF und sorgten für einen Marktanteil von mehr als 40 Prozent.“ So berichtet zeit.de unter Verweis auf dpa. „Der Tatort „Fangschuss“ Anfang April hatte nur knapp 300 000 Zuschauer weniger als das Confed-Cup-Finale. Allein der Krimi-Klassiker der ARD schaffte es neben drei Fußball-Übertragungen mehrfach in den zweistelligen Millionenbereich.“ Weiterlesen TV-Quoten 2017: Kann nur der Tatort mit Fußball mithalten?

Sinnloser Streit um “Presseähnlichkeit”: ARD per Staatsvertrag zu Textangeboten verpflichtet

In § 3 Absatz 2 RFSTV heißt es: “Die Veranstalter nach Absatz 1 Satz 1 sollen über ihr bereits bestehendes Engagement hinaus im Rahmen ihrer technischen und finanziellen Möglichkeiten barrierefreie Angebote vermehrt aufnehmen.”

 

Dies ist ein Auftrag für ARD, ZDF, Deutschlandradio sowie alle bundesweit verbreiteten kommerziellen Programme. Zur Barrierefreiheit gehört auch die „Verschriftlichung“ audiovisueller Angebote. Wie man dieser Vorgabe des Staatsvertrages gerecht werden kann, ohne sich den Vorwurf der Presseähnlichkeit einzuhandeln, sollten die Verlegerverbände einmal darlegen.