Keine zeitnahe Novellierung des MDR-Staatsvertrages

In einer gemeinsamen Pressemitteilung der Chefs der Staatskanzleien der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen teilen diese gestern mit, dass sie „nach intensiven Verhandlungen über eine Novellierung des MDR-Staatsvertrages übereingekommen (sind), dass dieses politische Vorhaben nicht kurzfristig im Jahr 2015 erfolgreich abzuschließen ist. Vorgesehen war, zum jetzigen Zeitpunkt in Form eines Vorschaltstaatsvertrages vorsorglich den Anforderungen Rechnung zu tragen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil über den ZDF-Staatsvertrag zur Frage einer staatsfernen Zusammensetzung der ZDF-Gremien formulierte. Hierzu gehören neben einer Erweiterung des Kreises der staatsfernen Mitglieder des Rundfunkrates auch Fragen der Transparenz der Gremien, Regelungen zur Unvereinbarkeit einer Gremienmitgliedschaft mit bestimmten öffentlichen Ämtern inklusive einer Karenzzeit sowie eine stärkere Betonung der Geschlechtergerechtigkeit. Nach Verabschiedung dieses Vorschaltstaatsvertrages noch im Jahr 2015 sahen die drei Staatskanzleichefs eine weitere, grundlegende Überarbeitung des MDR-Staatsvertrages vor, der vom 31.5.1991 datiert und an die digitale Medienwelt angepasst werden muss. Die Abstimmungen im parlamentarischen Raum führten jedoch zu dem Ergebnis, dass nicht mit einer Mehrheit für den gemeinsamen Vorschlag der drei Staatskanzleien zu rechnen gewesen wäre.“ Weiterlesen Keine zeitnahe Novellierung des MDR-Staatsvertrages

ZDF-Staatsvertrag: Thüringen und Brandenburg „retten“ Berlins Versprechen

Unter Klaus Wowereit sollte noch Berlin den Bereich LSBTI übernehmen. Unter Müller ist es plötzlich das Internet“, erklärt Henny Engels, Vorstandsfrau vom Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD).

Und tatsächlich erscheint die Verteilung der Bereiche ziemlich willkürlich: Konnte Thüringen LSBTI doch nun nur übernehmen, weil es den Verbraucherschutz an Baden-Württemberg abgab, das wiederum „Jugend“ an Brandenburg abtrat, welches jetzt das viel zu umfangreiche Feld „Senioren, Familie, Frauen und Jugend“ betreut.

 

Christine Stöckel in taz, 30.03.2015

 

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ZDF-Staatsvertrag: vorbildlich Minimalanforderungen umgesetzt

„Keine Frage, der Entwurf für einen neuen ZDF-Staatsvertrag, der im Wesentlichen die Besetzung der Gremien des Senders neu regelt, ist in vielen Punkten vorbildlich. … Das Werk zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass künftig Minderheiten im ZDF-Fernsehrat vertreten sein werden, denen dieses…

Wie weiter mit der Bund-Länder-Kommission zur Medienpolitik

Jacqueline Kraege (SPD) ist nicht mehr Chefin der Staatskanzlei in Rheinland-Pfalz, sondern Staatssekretärin für Medien und Digitales. Zum Medienpolitischen Colloquium des Instituts für Medienpolitik in Berlin (10.11.) legte sie u.a. dar, wie es mit dem Bund-Länder-Staatsvertrag weitergehen wird. Es solle eine befristete Bund-Länder-Kommission eingesetzt werden. Nicht alle Länder würden in der Bund-Länder-Kommission vertreten sein, Als nächstes würde im Dezember zur Ministerpräsidentenkonferenz ein Einsetzungsbeschluss gefasst werden. Dieser sei sehr „schlank“, da er nur auf die Zusammensetzung sowie den Auftrag eingehen werde. Als Schwerpunkte der Kommissionsarbeit verwies sie u.a. auf die Frage, ob Werbebeschränkungen im Privatfernsehen noch sinnvoll seien und ob dessen Regulierung über qualitative statt quantitative Standards erfolgen sollte. Die bisherigen Kompetenzen des Bundes für Telekommunikations- und Wettbewerbsrecht und der Länder mit ihren rundfunkrechtlichen Zuständigkeiten sollten nicht „angegriffen“ werden. Weiterlesen Wie weiter mit der Bund-Länder-Kommission zur Medienpolitik

MDR-Staatsvertrags-Novelle: zeitnah oder „Qualität vor Schnelligkeit“

Am Montag wurde der Koalitionsvertrag unterschrieben. Am Dienstag beantwortete der noch amtierende sächsische Staatskanzlei-Chef Johannes Beermann eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Falk Neubert (LINKE) zur Neufassung des MDR-Staatsvertrages in Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag.

 

„Die staatsvertragsgebenden Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind sich einig, dass resultierend aus den Arbeiten und Ergebnissen der Novellierung des ZDF-Staatsvertrages, eine mögliche Anpassung der Zusammensetzung der MDR-Gremien umgesetzt werden muss und in diesem Rahmen zu überprüfen ist, welche Kernaussagen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 25. März 2014 auch Änderungen und Neuregelungen im Rahmen des MDR-Staatsvertrages mit sich ziehen.“ Weiterlesen MDR-Staatsvertrags-Novelle: zeitnah oder „Qualität vor Schnelligkeit“