Befreiungen vom Rundfunkbeitrag 2017

2017 waren laut Jahresbericht des Beitragsservice folgende Anzahl von Personen (respektive Haushalten) in den betreffenden Gruppen von der Beitragszahlung befreit: Bezogene Leistung Anzahl befrei- ter Haushalte Rundfunkbeitrag je Jahr (x 210 Euro) Hilfe zum Lebensunterhalt 90.563 = 19.018.230 Euro Grundsicherung im Alter…

BVG-Urteil zum Rundfunkbeitrag: Anforderungen an ARD, ZDF und Deutschlandradio

Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt im Rahmen der dualen Rundfunkordnung die Erfüllung des klassischen Funktionsauftrags der Rundfunkberichterstattung zu. Er hat die Aufgabe, als Gegengewicht zu den privaten Rundfunkanbietern ein Leistungsangebot hervorzubringen, das einer anderen Entscheidungsrationalität als der der ökonomischen Anreize folgt und damit eigene Möglichkeiten der Programmgestaltung eröffnet. Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann. Denn der publizistische und ökonomische Wettbewerb führt nicht automatisch dazu, dass in den Rundfunkprogrammen die Vielfalt der in einer Gesellschaft verfügbaren Informationen, Erfahrungen, Werthaltungen und Verhaltensmuster abgebildet wird. Auch wegen des erheblichen Konzentrationsdrucks im privatwirtschaftlichen Rundfunk und der damit verbundenen Risiken einer einseitigen Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung sind daher Vorkehrungen zum Schutz der publizistischen Vielfalt geboten. Weiterlesen BVG-Urteil zum Rundfunkbeitrag: Anforderungen an ARD, ZDF und Deutschlandradio

MDR ist ein Verlierer der Rundfunkbeitragsreform

Die insgesamt verwendbaren Erträge sind beim MDR von 670 Mio. Euro (2007) auf 728 Mio. Euro (2016) gestiegen. Im selben Zeitraum sind allerdings die Beitragseinnahmen nur um 15 Millionen Euro gestiegen. Insbesondere hat die Umstellung auf das neue Beitragsmodell dem MDR nicht viel gebracht. Die verwendbaren Beitragseinnahmen lagen mit 575,3 Mio. Euro im Jahr 2016 sogar unter denen aus dem Jahr 2009 mit 576,9 Mio. Euro. (2007 waren es 559,1 Mio. Euro.) (online)

Erste von fünf Randbedingungen für Einführung des Rundfunkbeitrags wird umgesetzt

ARD, ZDF und Deutschlandradio gaben ein Gutachten in Auftrag, um in der Diskussion das neue Rundfunkbeitragsmodell zu unterstützen. So legte der frühere Verfassungsrichter Prof. Paul Kirchhof sein „Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“[1] im April 2010 vor. Im September 2010 folgte das Rechtsgutachten von Dr. Hans-Peter Bull über „Datenschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Einführung eines Rundfunkbeitrags“[2], das ARD und ZDF in Auftrag gegeben hatten.[3]

Prof. Paul Kirchhof forderte in seinem Gutachten u.a. mit dem Rundfunkbeitrag

  • (mindestens schrittweise) die Werbe- und Sponsoringfreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einzuführen[4],
  • die Übernahme der Kosten für die Beitragsbefreiung durch die Versicherungsträger,[5]
  • ein von Einschaltquoten unabhängigeres Programm zu machen,[6]
  • den Beitrag für die Zweitwohnung abzuschaffen,[7]
  • bei allem jedoch auch eine Befreiungsmöglichkeit zuzulassen, wenn man nachweisbar Rundfunkangebote nicht empfangen kann[8].

Nicht eine dieser Prämissen wurde im Rundfunkstaatsvertrag zum 1.1.2013 umgesetzt. Nun, nach mehr als fünf Jahren, soll der Zweitwohnungsbeitrag bis zum 30. Juni 2020 abgeschafft werden. Die anderen vier Punkte wurden – was im Einzelfall sicher auch schwierig sein könnte – nicht beklagt. Wenn Paul Kirchhof in dem einen Punkt Recht hatte, warum soll er dann in den anderen irren? Somit hat das Bundesverfassungsgericht neben anderen Dingen der Medienpolitik vier weitere Aufgaben indirekt mit auf den Weg gegeben.

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Zitiert: Wie aus einem medialen Dreikampf ein Zweikampf wird

Lange Jahre schien es so, dass der Kampf um den TV-Markt einer zwischen den Privaten und den Öffentlich-Rechtlichen ist. Es war der Kampf zweier unterschiedlicher Systeme: Die einen finanzierten sich über Werbeeinnahmen, die anderen über Gebühren. Es waren die werbefinanzierten Sender, die…