Zitiert: Was als „Unterhaltung“ gilt
Laut Rundfunkstaatsvertrag (§2 Absatz 2 Nr. 18) ist „unter Unterhaltung insbesondere Folgendes zu verstehen: Kabarett und Comedy, Filme, Serien, Shows, Talk-Shows, Spiele, Musik“. Besonders im Bereich der Unterhaltung „ist die Reichwiete des Auftrags der Anstalten umstritten, so dass die aus Nummer 18…
