Leider haben bislang trotz progressiver Einsichten für die gebotene Fortentwicklung des Medienkonzentrationsrechts und einschlägiger Empfehlung selbst der Monopolkommission alle Anläufe die für staatsvertragliche Anpassungen zuständigen Ministerpräsidenten der Länder nicht zum Handeln bewegen können.
Der am 24.07.2018 von der Rundfunkkommission online gestellte Arbeitsentwurf für einen Medienstaatsvertrag enthält allein Regelungsvorschläge zu den Bereichen Rundfunkbegriff, Plattformregulierung und Intermediäre. Änderungen des Medienkonzentrationsrechts sind nicht vorgesehen. Die Standortinteressen einzelner Länder streiten für möglichst hohe Eingriffsschwellen, zementieren so den Status Quo und verhindern beharrlich jede Befassung des Gesetzgebers mit seit Jahren überfälligen Reformen. Weiterlesen
Information und Kommunikation sind entscheidende Instrumente der Macht, konstatierte der spanische Soziologe Manuell Castells in seinem wichtigen Werk über die Netzwerkgesellschaft. Da der Datenkapitalismus ein Oligopol von fünf gigantischen Netzkonzernen hervorgebracht hat, sind stark vermachtete Strukturen entstanden, deren Geschäftsmodelle letztlich… Weiterlesen
Vor dem Hintergrund der Behauptung insbesondere der Verleger hat Goldmedia 2017 untersucht, „ob öffentlichrechtliche Informationsangebote im Internet privatwirtschaftliche Angebote im Bereich Nachrichten und Information verdrängen.“ Die im Zusammenhang mit den Dreistufentests erstellten marktökonomischen Gutachten hatten diese Frage für alle Angebote verneint. Die aktuellen Ergebnisse sprechen eine eindeutige Sprache:
„Bei der Umsetzung des neuen Telemedien-Staatsvertrags wollen die ARD-Anstalten gemeinsam vorgehen. Die Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender sollen künftig ihren Schwerpunkt auf Bewegtbild und Ton legen”, berichtet digitalfernsehen.de.
„Wir werden jetzt Gespräche zwischen Onlinern, Juristen und den technisch verantwortlichen Kollegen führen und uns untereinander koordinieren”, sagte laut meedia.de der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm am Dienstag nach der Intendantensitzung in Berlin.
Doch bisher ist der Staatsvertrag noch nicht in Kraft. Und so könnten die Intendantinnen und Intendanten die Spielräume in den genehmigten Grenzen weiter zur Verbreitung für journalistische Inhalte nutzen. Sie müssen derzeit das bestehende Angebot weder verändern noch einschränken. Schließlich dauert das Verfahren, bis der neue Staatsvertrag in Kraft ist, noch einige Monate. Weiterlesen
Wenn die Vorschläge der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten Gesetz werden, dann kommt dies einer medienpolitischen Bankrotterklärung gleich. Sie werden ihrer politischen und gesellschaftlichen Verantwortung und Gestaltungsaufgabe nicht gerecht. Die Medienpolitik ist gefordert, den Sendern einen Rahmen und Auftrag vorzugeben und deren Einhaltung und Umsetzung zu kontrollieren.
Doch den Ministerpräsidenten geht es vor allem darum, dass der Rundfunkbeitrag möglichst nicht steigt. Dies kann nur zur Einstellung von Angeboten führen. Jede dieser Entscheidungen wird zu Protesten führen und es wird genügend Politikerinnen und Politiker geben, die sich dem anschließen. Für die Einstellung von Angeboten wollen sie jedoch nicht verantwortlich sein. Zudem besteht bei der Vollindexierung des Rundfunkbeitrags die Gefahr, dass die Sender zu viel Geld bekommen. Damit könnte die Regelung auf EU-Ebene angegriffen werden. Schließlich sollen die Sender nur so viel Geld erhalten, wie sie brauchen, um ihren Auftrag zu erfüllen. Demzufolge muss erst der Auftrag beschrieben werden. Daraus ergeben sich die benötigten Finanzen. Weiterlesen