Trumpisten sind keine „Irren“, sondern opportunistische und damit mündige Selbstbelüger, die „Meinungsfreiheit“ als Recht auf Fiktionalisierung der Welt verstehen.
Samira el Ouassil, taz.de, 10.03.2021 (online)
Satire von Wolfgang Roering über das (damals ausschließlich) öffentlich-rechtliche Fernsehen. Ein völlig normaler Arbeitstag: der Ablauf des täglichen Wahnsinns in einem fiktiven Sender. „Als das anfing, da war die Forderung, das Programm als Ganzes solle ausgewogen sein. Dann die einzelnen Programmbereiche, also…
Trumpisten sind keine „Irren“, sondern opportunistische und damit mündige Selbstbelüger, die „Meinungsfreiheit“ als Recht auf Fiktionalisierung der Welt verstehen.
Samira el Ouassil, taz.de, 10.03.2021 (online)
Das ist eine der beeindruckendsten rechten Denkfiguren. Trotz hochdotierter Posten und Publikationsmöglichkeiten in reichweitenstarken Medien hält man die eigene Position für unterdrückt. Prekär arbeitende freie Journalist*innen, Aktivist*innen oder Wissenschaftler*innen werden dagegen als ausgesprochen mächtig phantasiert. Gerade diejenigen also, die zur gesellschaftlichen Elite zählen und für den Status quo, der rechts ist und derzeit ins Autoritäre und Antidemokratische zu kippen droht, verantwortlich sind, halten sich für marginalisiert.
Natascha Strobl, konkret-magazin, 11/2020 (online)
Meinungsfreiheit, die bekanntlich keine Erlaubnis für Gedanken, sondern für Meinungsäußerungen darstellt (Art. 5 GG), läuft ins Leere, wenn bestimmte Meinungen oder Menschen vom Diskurs ausgeschlossen werden. Jeder einzelne darf jedem sagen: Lass mich mit deinem Geschwätz in Ruhe, ich habe schon eine…
Selbstverständlich hat niemand ein juristisches Anrecht auf öffentliches Gehör. Aber die Ignoranz allem Abweichenden gegenüber (es sei denn, es taugt zum Steigbügel für die eigene Ikonisierung) ist das Problem, welches sich hinter der Klage über mangelnde Meinungsfreiheit verbirgt. Fast alles sagen zu dürfen, jedoch mit allen Äußerungen, die eine Diskussion tatsächlich bereichern könnten, ignoriert zu werden, führt ein Grundrecht ad absurdum.
Timo Rieg, heise.de, 28.12.2019 (online)