Medienpolitik

Zitiert: Wie man Facebook und Google entflechten müsste

So wie der US-Bundesrichter Thomas Penfield Jackson 2000 entschied, dass Microsoft geteilt werden solle in eine Firma, die nur Betriebssysteme herstelle, und eine weitere, die alle anderen „Office“-Applikationen entwickelt, so müssten Google und Facebook zerteilt werden in eine Firma, die verkauft, was die Nutzerln sieht, und eine, die die Verarbeitung der Daten und die Micro-Targeting- Profile anbietet. Damit würde zum ersten Mal der Datensatz einer NutzerIn (aus dem Front-End) ersichtlich. Wir würden eine genormte Schnittstelle kennenlernen und würden auf diese Weise Transparenz gewinnen, die auf keinem anderen regulatorischen Weg sicher herstellbar ist: Nämlich wie unsere Daten tatsächlich transferiert werden und wie der Datensatz aussieht, der unser Persönlichkeitsprofil repräsentiert. Weiterlesen

Zitiert: Was Vaunet-Chef Hans Demmel in der Auseinandersetzung zum Telemedienstaatsvertrag gelernt hat

Ich habe daraus gelernt, dass es möglicherweise hilft, wenn man wie Herr Döpfner ganz brachial Stichworte wie Nordkorea und Staatsfunk in den Raum wirft. Die Diskussion ist ja aufseiten der Verleger mit einer unglaublichen Heftigkeit geführt worden, während wir uns bei allen Differenzen und Diskussionspunkten, die wir mit den öffentlich-rechtlichen Sendern haben, verbal stärker zurückgehalten haben. Anscheinend muss man doch ein bisschen mehr draufhauen, das ist mir immer noch fremd. Auf der Pressekonferenz waren die Verleger und die Kollegen vom Öffentlich-Rechtlichen. Weiterlesen

Zitiert: Was ist Medienpolitik?

Gleichwohl ist Medienpolitik ihrer Natur nach interdisziplinär und zwar nicht nur als Forschungsbereich, sondern auch als fachpolitische Praxis. Medienpolitische Entscheidungen wollen ein System beeinflussen, dessen innere Struktur und externe Entwicklungsfaktoren hochkomplex sind. Sie können nur dann einigermaßen wirksam sein, wenn… Weiterlesen

Zitiert: Anforderungen an die europäischen Medienpolitik

Der Bericht des Europäischen Parlaments über die Lage der Grundrechte in Ungarn betont „die dringliche Notwendigkeit, das sogenannte Kopenhagen-Dilemma zu beheben, demzufolge die EU bezüglich der Achtung der gemeinsamen Werte und Normen durch die Kandidatenländer weiterhin sehr strikt ist, ihr jedoch keine wirksamen Überwachungs- und Sanktionsinstrumente zur Verfügung stehen, sobald diese der EU beigetreten sind“. Als Lösung wird vor allem ein neuer Mechanismus skizziert: So soll die sogenannte Kopenhagen-Kommission – mit intensiver Einbeziehung der Europäischen Grundrechte-Agentur -sicherstellen, dass alle Mitgliedstaaten die gemeinsamen Werte wahren. Die Kommission veröffentlichte im März 2014 eine Mitteilung über einen neuen EU-Rahmen zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips. Die Schaffung einer wirksamen europäischen Lösung zum Schutz der Werte der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ist aber nicht absehbar. Weiterlesen

Erste von fünf Randbedingungen für Einführung des Rundfunkbeitrags wird umgesetzt

ARD, ZDF und Deutschlandradio gaben ein Gutachten in Auftrag, um in der Diskussion das neue Rundfunkbeitragsmodell zu unterstützen. So legte der frühere Verfassungsrichter Prof. Paul Kirchhof sein „Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“[1] im April 2010 vor. Im September 2010 folgte das Rechtsgutachten von Dr. Hans-Peter Bull über „Datenschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Einführung eines Rundfunkbeitrags“[2], das ARD und ZDF in Auftrag gegeben hatten.[3]

Prof. Paul Kirchhof forderte in seinem Gutachten u.a. mit dem Rundfunkbeitrag

  • (mindestens schrittweise) die Werbe- und Sponsoringfreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einzuführen[4],
  • die Übernahme der Kosten für die Beitragsbefreiung durch die Versicherungsträger,[5]
  • ein von Einschaltquoten unabhängigeres Programm zu machen,[6]
  • den Beitrag für die Zweitwohnung abzuschaffen,[7]
  • bei allem jedoch auch eine Befreiungsmöglichkeit zuzulassen, wenn man nachweisbar Rundfunkangebote nicht empfangen kann[8].

Nicht eine dieser Prämissen wurde im Rundfunkstaatsvertrag zum 1.1.2013 umgesetzt. Nun, nach mehr als fünf Jahren, soll der Zweitwohnungsbeitrag bis zum 30. Juni 2020 abgeschafft werden. Die anderen vier Punkte wurden – was im Einzelfall sicher auch schwierig sein könnte – nicht beklagt. Wenn Paul Kirchhof in dem einen Punkt Recht hatte, warum soll er dann in den anderen irren? Somit hat das Bundesverfassungsgericht neben anderen Dingen der Medienpolitik vier weitere Aufgaben indirekt mit auf den Weg gegeben.

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Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)