„Allein ZDF Enterprises nahm im letzten Jahr 17 Prozent seines Jahresumsatzes durch den Rechteverkauf an SVoD-Anbieter ein. In zwei Jahren soll der Anteil ein Viertel ausmachen.“
Doch was bleibt dann für die eigene Mediathek?
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In einer gemeinsamen Stellungnahme haben sich mehrere Verbände zu Wort gemeldet und vor einer Abschaffung der 7-Tage-Regelung in den Mediatheken von ARD und ZDF gewarnt. Stattdessen soll es eine faire Vergütung für Produzenten und Künstler geben.
„Schon für die bisherige Nutzung der Auftrags- und Koproduktionen in den Mediatheken von ARD und ZDF werden die Produzenten, Urheber und Schauspieler nicht angemessen vergütet. Jede weitere Ausdehnung der zulässigen Verweildauern verschärft dieses Missverhältnis. Weiterlesen
Alexander Wrabetz, Intendant des ORF, wünscht sich eine gemeinsame Plattform aller öffentlich-rechtlichen Sender aus Europa: „Darüber denken wir zurzeit innerhalb der EBU, dem Verbund der öffentlich-rechtlichen Sender in Europa, nach.“
taz, 13.11.2014
Kai-Hinrich Renner berichtet für das Handelsblatt, das deutsche Firmen einen neuen Anlauf machen, um eine große deutsche Online-Videoplattform als Konkurrenz zu Amazon und Netflix zu etablieren. Das in 2011 gemeinsam von ARD und ZDF angeschobene „Germany’s Gold“ war 2013 gescheitert, da das Bundeskartellamt zu erkennen gab, dass es ihm nicht zustimmen würde. „Die Wettbewerbshüter störte, dass sowohl die ARD als auch das ZDF, die eigentlich Wettbewerber seien, sich an der Plattform beteiligen wollten“ Weiterlesen
Jacqueline Kraege, Chefin der Mainzer Staatskanzlei, äußerte sich zur Frage der Verweildauer laut epd medien (41/2014): „Sämtliche Online-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wurden auf der Grundlage von ausführlichen Telemedienkonzepten im Wege des Drei-Stufen-Tests genehmigt. Hierzu gehören auch auf das jeweilige Angebot abgestimmte Verweildauerkonzepte, so dass die Sieben-Tage-Regelung in der Praxis nicht zum Tragen kommt.“ Oft, so Jacqueline Kraege, seien es vielmehr urheberrechtliche Vorgaben, die einer längeren Abrufbarkeit in den Mediatheken entgegenstehen. Es werde in diesem Kontext zunächst darum gehen, „die Spielräume für eine Veränderung vor dem Hintergrund des sogenannten Beihilfekompromisses mit der EU-Kommission im Einzelnen auszuloten. Dabei erscheint mir sinnvoll, die Sieben-Tage-Regelung nicht isoliert zu betrachten, sondern den Online-Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt auf den Prüfstand zu stellen und mit Blick auf zukünftige trimediale Angebote zu diskutieren.“ Weiterlesen