ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten den Landtagen ihre „Berichte über die wirtschaftliche und finanzielle Lage“ 2018 zukommen lassen. Der für Medien zuständige Ausschuss diskutierte diese Berichte in einer Sitzung am 20. August 2018. Mittlerweile liegen die Beschlussempfehlungen vor, in denen… Weiterlesen
2016 erklärten die die Länder in einer Protokollerklärung, dass sie von ARD, ZDF und Deutschlandradio erwarten,
dass sie die von ihnen bei der KEF angemeldeten und von der KEF anerkannten Mittel für die Kategorie Programmaufwand auch für diesen Zweck einsetzen, wobei auch gesellschaftsrechtlich von den Anstalten unabhängige Produzenten angemessen berücksichtigt werden sollen.
Der Budgetabgleich für die Periode 2009 bis 2012 hatte ergeben, dass ARD und ZDF 235,6 Millionen Euro nicht für das Programm ausgaben, obwohl sie es entsprechend von der KEF bewilligt bekommen hatten. Die ARD nutzte knapp 94 Millionen Euro anderweitig, das ZDF investierte 142 Millionen Euro weniger in seine Sendungen als ursprünglich vorgesehen. (19. KEF-Bericht, Tz. 22 ff.) Die KEF hatte damals darauf verweisen, „dass die Mittel bei ARD und ZDF für das Programm erheblich niedriger liegen als im 16. Bericht. Die Aufwendungen im Personalbereich wurden deutlich überschritten.“ (19. KEF-Bericht, S. 10) Weiterlesen
Aus meiner Sicht kann man nicht ableiten,
In einer Pressemitteilung der ARD vom 19.2.2018 heißt es:
Darüber hinaus sind laut Wilhelm die Aussagen der KEF zu einzelnen Programmaufwendungen nicht nachvollziehbar: ‘Die KEF hat keinen Auftrag, sich zur Programmgestaltung zu äußern. Das gilt für die Sportberichterstattung genauso wie für die Krimiproduktion. Der Etat für Sportrechte ist im Übrigen seit 2012 eingefroren.’ (online) Weiterlesen
(1) Die KEF hat die Aufgabe, unter Beachtung der Programmautonomie der Rundfunkanstalten den von den Rundfunkanstalten angemeldeten Finanzbedarf fachlich zu überprüfen und zu ermitteln. Dies bezieht sich darauf, ob sich die Programmentscheidungen im Rahmen des rechtlich umgrenzten Rundfunkauftrages halten und ob der aus ihnen abgeleitete Finanzbedarf zutreffend und im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Entwicklung der Haushalte der öffentlichen Hand ermittelt worden ist. Die Prüfung, ob der Finanzbedarf im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ermittelt worden ist, umfasst auch, in welchem Umfang Rationalisierungs- einschließlich Kooperationsmöglichkeiten genutzt werden. Weiterlesen