Zitiert: Kartellrecht mit kleinen Ausnahmen

Presseverlage sollen dauerhaft vom Kartellverbot ausgenommen werden, wenn sie außerhalb des redaktionellen Bereichs kooperieren wollen. So steht es im Referentenentwurf zur zwölften Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), vorgelegt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Kooperationen im öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk sollen…

Zitiert: Meta gewinnt Kartellprozess in den USA

Meta hat Oberwasser. Das Bezirksgericht in Washington hat entschieden, dass der Facebook-Konzern nicht aufgespalten wird. Die Plattform Instagram und der Messenger Whatsapp bleiben dem Monopolisten erhalten, weil es der US-Handelsbehörde, der Federal Trade Commission (FTC), nach Ansicht des Richters James Boasberg nicht…

Zitiert: Trump-Schutzschirm wirkt – EU-Kommission suspendiert Kartellverfahren gegen Google

Die Entscheidung der EU-Kommission, ob Google gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen hat, war eigentlich für Anfang September erwartet worden. Im Kern geht es um die Frage, ob der US-Konzern Alphabet den Markt für Internetwerbung dominiert und seine Macht missbraucht hat (Art. 102 AEUV).…

Zitiert: Kartellrecht gibt Kartellamt keine Handhabe bei Wettbewerbsbedenken

Die SWMH-Gruppe mit der „Süddeutschen Zeitung“ will sich aufspalten. Regionalblätter und Fachmedien sollen verkauft werden. Nun ist eine wesentliche Hürde genommen. […]

Nun stimmte das Bundeskartellamt zu, verband dies jedoch auch mit Kritik an einer Medienkonzentration in einigen Gebieten Baden-Württembergs. „Einmal mehr zeigt sich, dass dem Bundeskartellamt beim Erwerb von Zeitungen trotz offensichtlicher Wettbewerbsbedenken nach heutiger Rechtslage oft die Hände gebunden sind“, bilanzierte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt.

Philipp Blanke, tagesspiegel.de, 30.06.2025 (online)

Zitiert: Pressekartellrecht auf Plattformen erweitern

Wenn eine Internetplattform eine marktbeherrschende Stellung einnimmt – dies wurde für bestimmte Plattformen vom Bundeskartellamt bereits festgestellt –, so hat diese Internetplattform ihr Verhalten an Art. 102 AEUV und § 19 GWB zu orientieren. Der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung ist auch Plattformen…