Es wäre richtig, die Beitragshöhe zum 1. Januar 2015 nicht zu verändern, sondern zunächst weiter bei 17,98 Euro pro Monat zu belassen. Dadurch würden sich die Länder für das Jahr 2015 alle Handlungsoptionen offenhalten, um nach einer gründlichen Evaluierung die Beitragshöhe ab Januar 2017 festzulegen. Dabei könnte dann zum Beispiel auch die von den Ländern ebenfalls auf die Agenda gesetzte Frage der weiteren Einschränkung von Sponsoring und Werbung bei ARD und ZDF behandelt werden. Hinzu kommt, dass Anfang 2015 die endgültigen Zahlen über die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag für den zurückliegenden Zweijahreszeitraum (2013/2014) vorliegen. Die bisherigen Berechnungen der KEF basieren auf Ist-Zahlen für 2013, aufgrund derer die Kommission ihre Prognose über die Beitragseinnahmen von ARD und ZDF bis 2016 erstellt hat. … Weiterlesen