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BGH: Internet ist Bestandteil der Lebensqualität

 

 

 

Internet gehört zur Lebensgrundlage, titelt SpOn. Laut dem Bundesgerichthof in Karlsruhe ist Internet genauso wichtig wie Autofahren. Deshalb gibt es in Zukunft auch Schadenersatz, wenn der Anschluss tot ist., schreibt der Tagesspiegel. Geklagt hatte ein Nutzer, dessen DSL-Anschluss mehrere Wochen lahmgelegt war. Fällt der Internetanschluss aus, müssen Provider ihren Kunden Schadenersatz zahlen – als Ausgleich für die Einbuße an Lebensqualität, so die Süddeutsche Zeitung.

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Dokumentiert: Neue Ausgliederungsrunde bei der Magdeburger Volksstimme – Letzte Tarifarbeitsplätze werden beseitigt

 

 

Gestern meldeten sich DJV und ver.di zu den Auseinandersetzungen bei der Magdeburger Volksstimme: „Bei der zum Hamburger Bauer-Konzern gehörenden Magdeburger Volksstimme hat in dieser Woche eine neue Ausgliederungsrunde mit dramatischen Gehaltseinbußen für die Mitarbeiter begonnen. Nach Angaben des Betriebsrates hat die Unternehmensleitung am Mittwoch angekündigt, die Mantelredaktion zum 31. Januar aufzulösen. Den rund 25 Redakteurinnen und Redakteuren sollen Aufhebungsverträge und Arbeitsplätze in drei neu gegründeten Volksstimme-GmbHs angeboten werden.

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EuGH bestätigt Recht auf Kurzberichterstattung für TV-Sender

Der Bezahlfernsehsender Sky Österreich muss dem ORF ein Kurzberichterstattungsrecht einräumen, ohne dass dieser sich an den Erwerbs- und Produktionskosten beteiligen muss. DennFernsehsender dürfen auch ohne exklusive Ausstrahlungsrechte über die Fußball-Europa-League oder andere Großereignisse in Ausschnitten berichten. Der Rechteinhaber könne lediglich eine Kostenerstattung für den technischen Zugang zum Satellitensignal verlangen, urteilte am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die Kurzberichterstattung dürfe nicht länger als 90 Sekunden pro Ereignis dauern dürfe und sei nur für allgemeine Nachrichtensendungen erlaubt.

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Zitat: Transparenz. „Einfach. Für alle“. Bei ARD, ZDF und Deutschlandradio.

 

 

Immer wieder verweisen ARD, ZDF und Deutschlandradio darauf, dass der neue Rundfunkbeitrag durch ein Gutachten des früheren Verfassungsrichters Paul Kirchhof abgesichert sei. Nun hat Paul Kirchhof der FAZ ein Interview gegeben. Darin sagt er zum Rundfunkbeitrag an sich: „Der Rundfunkbeitrag garantiert kein gehaltvolles Programm, sondern ermöglicht dieses nur. Jedes System ist auf ein Ideal ausgerichtet, wird aber von fehlbaren Menschen gestaltet.“

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