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Zitiert: Leistungsschutzrecht schützt nichts, was nicht schon geschützt ist

 

Das neue Leistungsschutzrecht schützt nichts, „was nicht schon bereits mehrfach geschützt wäre.“ So Till Kreutzer auf faz.net. Alles, was mit dem neuen Leistungsschutzrecht verboten werden kann, kann auch schon mit anderen gesetzlichen Regelungen, wie dem Urheber- oder Lichtbildrecht verboten werden – oder auch gegen Entgelt erlaubt werden. Zudem schützt das neue Leistungsschutzrecht nichts zusätzlich, was durch die anderen Rechte nicht geschützt ist.

Till Kreutzer, Faz.net, 28.02.2013

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ZDF verkauft Rechte an LOVEFILM und DAF

 

 

LOVEFiLM, die Online-Videothek von Amazon, hat sich durch einen Vertrag mit ZDF Enterprises zahlreiche Krimi- und Doku-Formate für seine Video-on-Demand-Bibliothek gesichert. Fans von Krimis und hochwertigen Dokumentation von dem Vertrag profitieren. Lovefilm-Mitglieder mit einem Ausleihpaket ab 6,99 Euro pro Monat können ohne zeitliche Begrenzung auf die neuen Inhalte zugreifen. Weiterlesen ZDF verkauft Rechte an LOVEFILM und DAF

Steuergelder für Serien und Soaps?

 

Damit will Medienboard-Geschäftsführer Elmar Giglinger den TV-Standort Berlin-Brandenburg stärken, teilt er Joachim Huber im Tagesspiegel-Interview mit. Dabei will er nicht als „als Geschmackspolizei fungieren. Es geht uns um die Kernfragen: Welche Formate haben die größte Chance, in Berlin-Brandenburg realisiert zu werden?“

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Dokumentiert: Nun auch CDU-Fraktionsvorsitzende für „jungen Kanal“ von ARD und ZDF

 

 

 

Die Medien-AG der CDU-Fraktionsvorsitzenden der Länderparlamente tagte Anfang letzter Woche in Frankfurt am Main. Geleitet wird diese AG von der Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz, Julia Klöckner. Diesmal ging es u.a. um die „Überlegungen von ARD und ZDF, einen neuen TV-Kanal für junge Zuschauer zu gründen.“

 

Man halte den „Weg der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, sich dem jungen Publikum zuzuwenden, um so die erwachsenen Zuschauer von Morgen an sich zu binden“ für richtig. Man empfehle jedoch, „die richtige Reihenfolge einzuhalten“. So solle man „zuerst die verzichtbaren Digitalkanäle prüfen und gegebenenfalls abschalten. Danach sei die Finanzausstattung der Sender im neuen System der Rundfunkabgabe zu prüfen – erst dann sollten konkrete Planungen eines neuen, jugendlichen Senders beginnen.“ So heißt es in einer entsprechenden Erklärung.

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