Dokumentiert: Warum die Zeit der Drei-Stufen-Tests noch lange nicht vorbei ist

Jacqueline Kraege, Chefin der Mainzer Staatskanzlei, äußerte sich zur Frage der Verweildauer laut epd medien (41/2014): „Sämtliche Online-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wurden auf der Grundlage von ausführlichen Telemedienkonzepten im Wege des Drei-Stufen-Tests genehmigt. Hierzu gehören auch auf das jeweilige Angebot abgestimmte Verweildauerkonzepte, so dass die Sieben-Tage-Regelung in der Praxis nicht zum Tragen kommt.“ Oft, so Jacqueline Kraege, seien es vielmehr urheberrechtliche Vorgaben, die einer längeren Abrufbarkeit in den Mediatheken entgegenstehen. Es werde in diesem Kontext zunächst darum gehen, „die Spielräume für eine Veränderung vor dem Hintergrund des sogenannten Beihilfekompromisses mit der EU-Kommission im Einzelnen auszuloten. Dabei erscheint mir sinnvoll, die Sieben-Tage-Regelung nicht isoliert zu betrachten, sondern den Online-Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt auf den Prüfstand zu stellen und mit Blick auf zukünftige trimediale Angebote zu diskutieren.

 

Ja, es stimmt, dass durch die Verweildauerkonzepte die 7-Tage-Regelung für viele Angebote nicht gilt, dass diese länger in den Mediatheken verweilen können. Deshalb hat es ja die Drei-Stufen-Tests gegeben.

Nein, es stimmt nicht, dass vor allem urheberrechtliche Vorgaben einer längeren Abrufbarkeit in den Mediatheken entgegenstehen. Dies gilt vor allem für internationale Lizenzware. Das sind das ERSTE und das ZWEITE stärker betroffen als die DRITTEN. Doch nicht immer, wenn die Verweildauern stark eingeschränkt sind, liegt dies an urheberrechtlichen Fragen. So könnten die Spielen einer  Fußball-WM länger als 24 Stunden verfügbar sein. Doch hatte der Gesetzgeber genau diese Frist im Staatsvertrag festgeschrieben.

Wenn Jacqueline Kraege nicht nur die 7-Tage-Regelung überprüfen will, sondern den „Online-Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt auf den Prüfstand“ stellt, dann ist das Ende der Drei-Stufen-Tests sowie der 7-Tage-Regelung noch nicht abzusehen. Denn dieser Diskussionsprozess, in dem es dann auch um grundsätzliche Fragen gehen wird, wird unter den Ministerpräsidenten einige Zeit dauern. Schließlich geht es dann um die Frage, welche Rolle der öffentlich-rechtliche Rundfunk insgesamt spielen soll, wie groß die Breite seines Angebotes sein darf. Oder geht doch alles schneller? Schließlich wird das neue Jugendangebot davon ausgenommen. Werden dann diese Regelungen einfach auf den „großen Rest“ übertragen? Noch sieht es nicht so aus. Doch diese Ausnahme könnte der Einstieg in den Ausstieg aus den Drei-Stufen-Tests sein.

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Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)