Der Bayrische Rundfunk hat innerhalb der ARD die Federführung beim ERSTEN. Dies gilt auch für das entsprechende Telemedienangebot. Der Rundfunkrat des Bayrischen Rundfunks ist deshalb für die Dreistufentests für das ERSTE zuständig. Derzeit liegt ihm die „Angleichung der Verweildauern für fiktionale Formatkategorien auf DasErste.de an das ARD-Verweildauerkonzept“ (30.10.2015) vor. (Zum Verfahren hier und zur Angebotsbeschreibung hier)
Darin heißt es u.a.:
Auch DasErste.de hatte dieses ARD-Verweildauerkonzept in sein Telemedienkonzept übernommen. Aufgrund der damals getroffenen Entscheidung des BR-Rundfunkrats unterscheidet sich DasErste.de jedoch bei vier fiktionalen Formatkategorien einschließlich ihrer Verweildauern für die on-demand-Nutzung von dem ansonsten geltenden einheitlichen ARD-Verweildauerkonzept.
Diese Abweichungen haben in der Praxis immer wieder zu Problemen geführt, insbesondere beim Rechtemanagement und aufgrund der mangelnden Verlässlichkeit für die Nutzer: Wiederholungen in den Dritten Programmen oder Digitalkanälen können zum Teil länger in den Telemedienangeboten vorgehalten werden als die Erstausstrahlung im Gemeinschaftsprogramm auf DasErste.de.
Angesichts der veränderten Nutzerbedürfnisse und -erwartungen in Form steigender Video-ondemand-Nutzung ist eine Harmonisierung der ARD-weiten Verweildauern dringend geboten. Mit dem vorliegenden Konzept sollen die Verweildauern der in Rede stehenden fiktionalen Formate dauerhaft an die einheitlich geltenden ARD-Verweildauern angepasst werden. Im Übrigen bleibt DasErste.de mit seinen Inhalten und den Formatkategorien des Verweildauerkonzeptes unverändert bestehen. Mit diesem Konzept werden keine neuen inhaltlichen Angebote oder sonstige Änderungen vorgelegt. (S. 3)
Die angepassten längeren Verweildauern für die betreffenden Formate werden in der Praxis nur dort angewendet, wo die Rechtesituation dies zulässt. Es werden zu diesem Zweck keine zusätzlichen oder nachträglichen on-demand-Rechte erworben. In der Regel verfügen die ARD-Landesrundfunkanstalten als Auftrags- oder Koproduzenten über die entsprechenden ondemand-Rechte für eine längere Verweildauer. Bislang konnte dies wegen der derzeit geltenden kürzeren Verweildauer in Einzelfällen nicht voll ausgenutzt werden. (S. 7)
DasErste.de reagiert auf diese Bedürfnislage mit der in diesem Telemedienkonzept beschriebenen Angleichung der Verweildauern. Es will damit sicherstellen, dass die Beitragszahler das bestmögliche Angebot erhalten, wertvolle fiktionale Inhalte zu nutzen, für die zumal auch die Rechte für die on-demand-Nutzung vorliegen. (S. 11)
Es fällt kein zusätzlicher finanzieller Aufwand an: Die Formate werden ohnehin für die Onlinenutzung konfektioniert und sind dann lediglich länger auf DasErste.de verfügbar. Die Verweildauern für die in Frage kommenden Formate werden nur dort verlängert, wo die Rechtesituation dies zulässt. Es werden zu diesem Zweck keine zusätzlichen oder nachträglichen on-demand-Rechte erworben. In der Regel verfügen die ARD-Landesrundfunkanstalten oder die Degeto als Auftrags- oder Koproduzenten über die entsprechenden on-demand- Rechte für eine längere Verweildauer. Bislang konnte DasErste.de dies wegen der derzeit geltenden kürzeren Verweildauer in Einzelfällen nicht voll ausnutzen. (S. 15)
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