Zitiert: Warum die ARD nicht mehr Werbefläche bekommt

Tobias Lammert, Geschäftsführer von ARD-Media, fordert, dass die Öffentlich-Rechtlichen künftig auch in ihren Onlineangeboten werben dürfen. Das ist allerdings laut Medienstaatsvertrag nicht zulässig. […]

Im Medienstaatsvertrag ist jedoch eindeutig in der „Negativliste für öffentlich-rechtliche Medien“ unter Punkt 1 festgeschrieben, dass „Anzeigenrubriken, Anzeigen oder Kleinanzeigen“ verboten seien. […] Die ARD-Werbetöchter haben in der Vergangenheit jedoch versucht, diese Untersagung, die seit 2009 besteht, zu umgehen. […]

Der § 36 des Medienstaatsvertrages legt fest, dass bei der Ermittlung des Rundfunkbeitrages auch die Werbeerträge zu berücksichtigen seien. Da der öffentlich-rechtliche Rundfunk entsprechend des Auftrages finanziert werden muss, bedeuten rückläufige Werbeeinnahmen eine entsprechende Aufstockung der Beitragsfinanzierung. Am drohenden Geldmangel können die Vorstöße des Senderverbundes nicht liegen, aber vielleicht an den Reformplänen der Bundesländer.

Helmut Hartung, faz.net, 07.09.2024 (online)

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)