Tobias Lammert, Geschäftsführer von ARD-Media, fordert, dass die Öffentlich-Rechtlichen künftig auch in ihren Onlineangeboten werben dürfen. Das ist allerdings laut Medienstaatsvertrag nicht zulässig. […]
Im Medienstaatsvertrag ist jedoch eindeutig in der „Negativliste für öffentlich-rechtliche Medien“ unter Punkt 1 festgeschrieben, dass „Anzeigenrubriken, Anzeigen oder Kleinanzeigen“ verboten seien. […] Die ARD-Werbetöchter haben in der Vergangenheit jedoch versucht, diese Untersagung, die seit 2009 besteht, zu umgehen. […]
Der § 36 des Medienstaatsvertrages legt fest, dass bei der Ermittlung des Rundfunkbeitrages auch die Werbeerträge zu berücksichtigen seien. Da der öffentlich-rechtliche Rundfunk entsprechend des Auftrages finanziert werden muss, bedeuten rückläufige Werbeeinnahmen eine entsprechende Aufstockung der Beitragsfinanzierung. Am drohenden Geldmangel können die Vorstöße des Senderverbundes nicht liegen, aber vielleicht an den Reformplänen der Bundesländer.
Helmut Hartung, faz.net, 07.09.2024 (online)
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