Die Organisation fordert verpflichtende Menschenrechtsprüfungen für Plattformen und Transparenz in allen genutzten Sprachen. […]
Leitprinzip für zukünftige Entscheidungsprozesse müsse demnach immer die Frage nach potenziellen Auswirkungen auf Menschenrechte sein. Dies müsse «der Kompass» für Regierungen und Unternehmen sein. Die sieben Grundprinzipien in Gänze:
- Verpflichtung zur gewissenhaften Beachtung der internationalen Menschenrechtscharta und die regelmässige Überprüfung ihrer Einhaltung.
- Errichtung unabhängiger und transparenter Regulierungsbehörden. Sie sollen mit klar definierten Aufgaben und ausreichenden Ressourcen ausgestattet sein, um ihren Verpflichtungen nachzukommen.
- Regulierungsbehörden müssen eng miteinander kooperieren, um zu verhindern, dass digitale Unternehmen nationale Gesetze als Schlupflöcher ausnutzen.
- Moderation von Inhalten muss in allen Regionen und Sprachen umsetzbar sein.
- Plattformen müssen über die Funktionsweise ihrer Algorithmen Rechenschaft ablegen und diese transparent gestalten.
- Plattformen müssen Nutzer:innen dazu ermutigen, Inhalte zu hinterfragen.
- Während sensiblen Phasen wie Wahlen und Krisen müssten Regulierungsbehörden und Plattformen verstärkte Schutzmassnahmen ergreifen.
Aus diesen Grundprinzipien leitet die Unesco in ihren Richtlinien eine lange Reihe unterschiedlicher Massnahmen ab.
Zeynep Yirmibesoglu, infosperber.ch, 07.12.2023 (online)