Für die Ermittlung der Höhe des Rundfunkbeitrags hat die KEF ein ausdifferenziertes System entwickelt, das sich in weiten Teilen auf allerdings unterschiedliche Indizes stützt. Es ist gegliedert in einzelne Positionen, die in der Summe ein zutreffendes Bild des Finanzbedarfs der Anstalten ergeben.
Dieses System enthält zahlreiche Elemente, die für eine einheitliche Indexierung nicht geeignet sind. Deren Ergebnis wäre eine unzutreffende Beitragshöhe, die sowohl eine Über- oder auch Unterfinanzierung der Rundfunkanstalten darstellen könnte. Der besseren Planbarkeit für die Anstalten und der raschen und einfachen Ermittlung der Beitragshöhe stünde ein massiver Verlust an Kontrolle und Rechnungslegung und damit Transparenz gegenüber. Gerade bei der ohnehin nur begrenzt vorhandenen Transparenz wären bei einer Indexierung weitere Einbußen zu erwarten.
Von zentraler Bedeutung ist, dass bei einer Indexierung keine Wirtschaftlichkeitskontrolle erfolgt, vorhandene oder sich ergebende Unwirtschaftlichkeiten werden fortgeschrieben.
Die verfassungsrechtlich zugesicherte Entwicklungsgarantie der Anstalten ist über feste Parameter nicht erfassbar. Ein pauschaler Entwicklungszuschlag wäre nicht bedarfsgerecht.
Insgesamt zeigt sich, dass insbesondere auf die Zusatzschritte und die Prüfung der Projektmittel kaum verzichtet werden kann. Eine Indexierung könnte vertretbar nur beim Kernbestand der Bestandsausgaben erfolgen. Dort wird aber bereits mit den jeweils geeignetsten Indizes gearbeitet. Damit stellt sich die Frage, worin die Verbesserung bei einer Systemumstellung dann noch liegen soll.
All dies entspräche nicht dem Gebot der bedarfsgerechten Finanzierung und dem Verbot einer übermäßigen Belastung der Beitragszahler.
Jedes Sicherungselement, das zur Verminderung dieser Unzulänglichkeiten eingeführt würde, lässt die erwartete Verfahrensvereinfachung rasch schwinden.
Prof. Dr. Thomas Hirschle: Kurzgutachten zur Indexierung des Rundfunkbeitrags. Vorgelegt von: VAUNET – Verband Privater Medien e. V., 18.03.2019 (online)