Mit der Unterzeichnung des Ersten Medienänderungsstaatsvertrag zur Umsetzung der Empfehlung der KEF, wurde zugleich auf Drängen von Sachsen ein Beschluss gefasst, in dem die öffentlich-rechtlichen Sender aufgefordert werden die von der KEF „wiederholt aufgezeigten Einspar- und Strukturoptimierungsmöglichkeiten“, in ihre erforderlichen Reform- und Optimierungsüberlegungen einzubeziehen. Dies betreffe „im Besonderen eine verstärkte Orientierung des Vergütungsniveaus am öffentlichen Sektor, die weitere Vereinheitlichung der IT-Strukturen zur Steuerung von Geschäftsprozessen, weitergehende Kooperationen und eine Verschlankung der Beteiligungsstrukturen, ein maßvolles Agieren bei ansteigenden Rechtekosten im Sportbereich sowie eine Strukturanalyse.“ Doch die Länder haben gleichzeitig einen weiteren Beschluss zu Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefasst, der unverständlich ist. Bis zum Sommer 2022 – also zwei weitere Jahre – wollen sie sich Zeit lassen, um endlich einen Reformvorschlag vorzulegen. Dabei lag ein nahezu fertiger Vertragstext bereits Ende 2019 vor. In dem Eckpunktepapier, das den Beratungen der Rundfunkkommission zugrunde lag, hieß es: „Es soll eine Profilschärfung des Auftrags vorgenommen werden. Danach soll im Gesamtangebot in allen Bereichen künftig die Unverwechselbarkeit und das öffentlich-rechtliche Profil der Angebote, das nicht marktwirtschaftlichen Anreizen folgt, sondern mit einem Angebot für Alle zu einer inhaltlichen Vielfalt beiträgt, die allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann, als Gegengewicht zu den Angeboten der privaten Rundfunkanbieter stärker zum Ausdruck kommen.“
Eine notwendige Reform, die die Länder im Februar 2016 auf ihre medienpolitische Agenda gesetzt hatten, weiter hinauszuschieben, weil in einigen Details noch Klärungsbedarf besteht, trägt nicht zur Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei.
Helmut Hartung, medienpolitik.net, 12.11.2020 (online)