Kaum eine Verfassungsregelung hat so weitreichende Folgen wie die Schuldenbremse. Als das Bundesverfassungsgericht im November die Umwidmung von Corona-Mitteln als verfassungswidrig erklärte und die Regierung damit in die aktuelle Haushaltskrise stürzte, zeigte sich, wie massiv die Schuldenbremse den Staat in seiner finanziellen Handlungsfähigkeit einschränkt. Ein Thema, das die Nachrichten in den vergangenen Wochen beherrschte.
2009, als der Bundestag beschloss, das Schuldenverbot ins Grundgesetz zu schreiben, war das ganz anders. Den meisten großen deutschen Leitmedien schien damals nicht klar zu sein, welche Bedeutung die Verfassungsänderung hatte. Anders ist es kaum zu erklären, dass man in der Woche vor der Entscheidung des Bundestags im Fernsehen so gut wie nichts zum Thema sah. […]
Kritische Stimmen zur Schuldenbremse hörte man 2009 kaum. Eine Ausnahme war der Ökonom Sebastian Dullien, der heute das Institut für Makroökonomie und Konjunktur (IMK) in Düsseldorf leitet. Dullien bezeichnete es im Februar 2009 – kurz nach der Einigung der großen Koalition über die Schuldenbremse – im „Spiegel“ als „erschreckend“, „wie wenig ökonomischer Sachverstand“ in die politische Debatte um die Schuldenbremse eingeflossen sei.
Matthias Ubl, uebermedien.de, 29.12.2023 (online)