Zitiert: „Landesbürgerkomitee Rundfunkfreiheit“ stößt Volksbegehren für Rundfunkfreiheit an

Die Politik versuchte (und versucht) immer mal wieder, Einfluss auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu nehmen, insbesondere auf die Rundfunkgesetze. So auch vor 50 Jahren, am 1. März 1972, als die absolute CSU-Mehrheit im Bayerischen Landtag nach langen Debatten in einer Nachtsitzung um 1.30 Uhr eine Novellierung des Bayerischen Rundfunkgesetzes beschloss. Sie sah eine Vergrößerung des Rundfunkrats um zwölf Landtagsangehörige und sechs Vertreter und Vertreterinnen gesellschaftlicher Gruppen vor sowie mehr Mitsprache des Rundfunkrats bei Personalentscheidungen.

Sowohl der parlamentarische als auch der außerparlamentarische Widerstand gegen die Novellierung waren groß. Am 15. März 1972 gründete sich unter Vorsitz des Politikprofessors Paul Noack das „Landesbürgerkomitee Rundfunkfreiheit“. […]

Ziel des Landesbürgerkomitees war ein Volksbegehren und ein Volksentscheid gegen das neue Rundfunkgesetz. […] Statt der benötigten 720.000 Unterschriften kamen mehr als eine Million Unterschriften zusammen. Die CSU erklärte daraufhin in einem Parlamentsbeschluss das Volksbegehren für verfassungswidrig. Ein Gang zum Verfassungsgericht wäre unvermeidbar gewesen.

Franz Josef Strauß und die Landesregierung erkannten, dass die Pläne nicht durchzusetzen waren – und lenkten ein. Am 1. Juli 1973 fand der Volksentscheid statt. Die Bayerische Verfassung wurde um einen Artikel 111a ergänzt. Dieser schreibt für Hörfunk und Fernsehen im Freistaat eine öffentlich-rechtliche Trägerschaft vor und legt fest, dass beim Bayerischen Rundfunk Regierung, Landtag und Senat nicht mehr als ein Drittel der Rundfunkratsmitglieder stellen dürfen.

Die Historische Kommission der ARD informiert. No. 6 vom 26.01.2022 (online)

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)