Die Bundesländer hatten gehofft, dass ihre geplante Reform von ARD und ZDF sich direkt auf den Rundfunkbeitrag niederschlägt. Die Experten der KEF sagen: Das bringt erst in fünf Jahren etwas. […]
Das KEF-Gutachten hält fest, dass es die Beitragsempfehlung vom Februar „in keiner Weise ersetzt oder modifiziert“. Der Finanzbedarf der Sender könne nur durch ein nächstes Feststellungsverfahren verändert werden. Auch die Sonderrücklage von 1,1 Milliarden Euro erschließe den Sender keine zusätzlichen Mittel, da die Summer schon berücksichtigt worden sei. Nach Einschätzung der KEF bringen die geplanten Reformen für die Zeit von 2025 bis 2028 keine nennenswerten Einsparungen. Jedoch könnte eine Reduzierung „beitragsferner Leistungen“ kurzfristig zu Entlastungen der Beitragszahler um 1,87 Cent führen. Zu diesen Kosten werden die Befreiung vom Beitrag aus sozialen Gründen, die Finanzierung der Landesmedienanstalten sowie der Unterhalt der 21 Klangkörper gezählt. Diese Ausgaben dienten nicht der „verfassungsmäßigen und gesetzlichen“ Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags. Allerdings spielen diese Punkte im Entwurf des Medienstaatsvertrags gar keine Rolle.
Erst für die Zeit ab 2029 rechnet die KEF mit messbaren finanziellen Effekten. […] Weder beim Personalabbau noch bei der Umstellung linearer Angebote auf Online oder der Zusammenlegung von Spartenprogrammen sei mit großen Ersparnissen zu rechnen. Auch eine mögliche Deckelung der Sportrechtekosten bringe nicht viel. Zum einem seien Verträge bereits bis 2032 abgeschlossen, und zum anderen müsste für wegfallende Sportberichterstattung ein Ersatzprogramm her. Helmut Hartung, faz.net, 09.10.2024 (online)
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