Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
- Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschließen den als Anlage beigefügten Entwurf eines Sechsten Staatsvertrages zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Sechster Medienänderungsstaatsvertrag).
- Sie werden auf dieser Grundlage die notwendigen Unterrichtungen der Landesparlamente vornehmen.
- Sie nehmen in Aussicht, den Staatsvertragsentwurf bis zu ihrer Konferenz am 12. März 2025 zu unterzeichnen.
- Die Rundfunkkommission wird ermächtigt, bis zur Unterzeichnung des Staatsvertrages notwendige Anpassungen vorzunehmen.
MPK, TOP 10, 12.12.2024 (online)