Bis zum 7. Mai 2026 muss die Anti-SLAPP-Richtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt werden. Auf der Basis einer Umfrage, an der sich 227 Personen im September 2024 beteiligten, hat die Mannheimer Professorin Stefanie Egidy untersucht, gegen wen sich diese Strategischen Klagen in Deutschland richten, was ihre besonderen Merkmale sind und welche Reformen im deutschen Recht nötig sind, um Betroffene zu schützen und zu unterstützen. 60 Prozent der Teilnehmer*innen, die auf eigene Erfahrung verweisen konnten, arbeiten im Journalismus. […]
Nur 46 Prozent der Betroffenen haben laut Umfrage ihren Fall komplett gewonnen, die Dauer der Auseinandersetzungen lagen zwischen mehreren Wochen bis zu fünf Jahren durch mehrere Instanzen. Eine erfolgreiche Umsetzung der EU-Richtlinie verlangt deshalb einen neuen Blick der Richter*innen auf die Intention von Klagen, die bisher im Prozessrecht keine Rolle spielt.
Die EU-Richtlinie bezeichnet laut Studie als SLAPPS nicht nur „offensichtlich unbegründete Klagen“, sondern auch „missbräuchliche Gerichtsverfahren, die sich gegen die öffentliche Beteiligung der Beklagten richtet“. Die Richtlinie fordert, unbegründete Klagen schneller abzuweisen und die Motivation der Prozessführer zu überprüfen. Sie gibt Merkmale an, wann es sich um missbräuchliche Verfahren handeln könnte, etwa bei großer Machtungleichheit, einschüchterndem Verhalten des Klägers oder Häufung von Klageforderungen. Für SLAPP-Fälle sieht sie eine Kostenerstattungspflicht und die Einführung effektiver Sanktionsmöglichkeiten gegen die Kläger vor sowie eine Transparenz- und Berichtspflicht an die EU-Kommission.
Susanne Stracke-Neumann, M(verdi), 18.03.2025 (online)