Zentraler Anknüpfungspunkt in unserer konvergenten Medienwelt ist hierbei nicht mehr der Verbreitungsweg, sondern sind die Inhalte selbst. Bereits jetzt nutzen weite Teile der Gesellschaft in erster Linie digitale Angebote. Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch in Zukunft weiter relevant bleiben will, dann müssen die Anstalten noch stärker ihre Mediatheken im Fokus haben. Für diese müssen die Sender hochwertige und vielfältige Formate produzieren. Aus diesem Fundus an Inhalten kann sich dann jede Nutzerin und jeder Nutzer ein eigenes Programm nach den eigenen Interessen zusammenstellen. Gleichzeitig kann hieraus auch noch eine ganze Weile ein lineares Programm bestückt werden, dessen Ausgangspunkt aber das Digitale und seine Plattformlogik ist. […]
Eine echte Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden wir allerdings nicht erreichen, wenn wir uns bereits jetzt in Detailfragen verlieren oder entlang von Standortinteressen über Organisation und Struktur diskutieren. Vielmehr müssen wir uns erst darüber verständigen, was wir vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk erwarten. Welche Leistungen sollen die Sender für unsere demokratische Gesellschaft erbringen? Wie können sie das auf bestmögliche Art und Weise tun? Können die Länder sich hinter dieselben Ziele vereinen? Erst wenn wir diese Grundsatzfragen geklärt haben, können wir anschließend in einem zweiten Schritt sinnvoll darüber sprechen, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk entlang dieser Zielvorgaben konkret ausgestaltet werden muss und welche Schritte dafür nötig sind.
Carsten Brosda, medienpolitik.net, 9.1.2023 (online)